Fichtenstr. 3a; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 596/10, Gem. Argelsried
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 27.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses, welches wie folgt ausgeführt werden soll:
überbaute Fläche: 121,00 m²
Wandhöhe: 6,22 m
Firsthöhe: 8,00 m
Dachform: Walmdach
Geschossigkeit: E+I+D
In der Umgebung (Fichtenstr. 1) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 162,00 m²
Wandhöhe: 6,20 m
Firsthöhe: 11,00 m
Geschossigkeit: E+I+D
Das beantragte Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.
Auf dem Grundstück werden 3 Stellplätze nachgewiesen. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist ebenfalls eingehalten.
Auf dem angrenzenden gemeindlichen Grundstück steht ein ortsprägender Zucker-Ahorn (ca. 60 Jahre). Es bestehen bedenken, dass durch die Bauarbeiten der Baum beschädigt wird. Eine Ersatzpflanzung mit gleicher ortsprägender Wirkung ist an dieser Stelle aus Platzmangel nicht möglich.
Es sind geeignete Baumschutzmaßnahmen nach geltenden Richtlinien (DIN 18 920, RAS-LP 4, ZTV-Baumpflege) vor Baubeginn zu ergreifen. Dabei soll vor allem ein Baumschutzzaun errichtet werden. Das direkte Baumumfeld darf nicht befahren und verdichtet werden, weiterhin ist die Baumkrone zu schützen. Der gesamte Wurzelbereich ist zu schützen (Kronentraufe + 1,50 m). Wurzelverletzungen und –kappungen sind zu vermeiden.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Das Landratsamt wird gebeten, im Genehmigungsbescheid eine Auflage hinsichtlich des Schutzes des ortsprägenden Zucker-Ahorns auf dem angrenzenden Grundstück festzusetzten. Es sind geeignete Baumschutzmaßnahmen nach geltenden Richtlinien (DIN 18 920, RAS-LP 4, ZTV-Baumpflege) vor Baubeginn zu ergreifen sind. Dabei soll vor allem ein Baumschutzzaun errichtet werden. Das direkte Baumumfeld darf nicht befahren und verdichtet werden, weiterhin ist die Baumkrone zu schützen. Der gesamte Wurzelbereich ist zu schützen (Kronentraufe + 1,50 m). Wurzelverletzungen und –kappungen sind zu vermeiden.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Das Landratsamt wird gebeten, im Genehmigungsbescheid eine Auflage hinsichtlich des Schutzes des ortsprägenden Zucker-Ahorns auf dem angrenzenden Grundstück festzusetzten. Es sind geeignete Baumschutzmaßnahmen nach geltenden Richtlinien (DIN 18 920, RAS-LP 4, ZTV-Baumpflege) vor Baubeginn zu ergreifen sind. Dabei soll vor allem ein Baumschutzzaun errichtet werden. Das direkte Baumumfeld darf nicht befahren und verdichtet werden, weiterhin ist die Baumkrone zu schützen. Der gesamte Wurzelbereich ist zu schützen (Kronentraufe + 1,50 m). Wurzelverletzungen und –kappungen sind zu vermeiden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Fichtenstr. 3a_Lageplan (.pdf)
Datenstand vom 27.03.2023 12:30 Uhr