Kosthofstr. 10/Apostelholzweg; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses und eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1696/7, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 25.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.07.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Im Zuge des Antrages auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:

1. Ist die geplante Aufteilung in drei Grundstücke (Realteilung) zulässig und genehmigungsfähig?

Die Teilung von Grundstücken ist nicht mehr genehmigungspflichtig und stellt kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB dar.


2. Ist der Neubau von Holzhäusern mit Holzfassaden grundsätzlich möglich und genehmigungsfähig?

Die ausgewählten Materialien sind kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB. Holzfassaden sind grundsätzlich möglich.


3. Ist die geplante Bebauung mit einer Grundstücksausnutzung GRZ II von bis zu 40% (GRZ 0,4) genehmigungsfähig?
Rechnerisch ergibt sich hier eine GRZ I von 0,29 und eine GRZ II von 0,38

Die GRZ ist nach § 34 BauGB kein Einfügungskriterium. Ausschlaggebend zur Beurteilung, ob sich das Gebäude in die Umgebung einfügt, sind die überbaute Fläche, Wand- sowie Firsthöhe und die Geschossigkeit.


4. Wäre auch eine zweigeschossige Bebauung genehmigungsfähig?

In der direkten Umgebungsbebauung (Apostelholzweg 2a - 4c) findet sich eine Bebauung mit E + I + D. Eine zweigeschossige Bebauung ist daher grundsätzlich möglich, sofern sich alle anderen Parameter ebenfalls in die Umgebung einfügen.

Beschlussvorschlag

Die im Zuge des Antrages auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1. Ist die geplante Aufteilung in drei Grundstücke (Realteilung) zulässig und genehmigungsfähig?

Die Teilung von Grundstücken ist nicht mehr genehmigungspflichtig und stellt kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB dar.


2. Ist der Neubau von Holzhäusern mit Holzfassaden grundsätzlich möglich und genehmigungsfähig?

Die ausgewählten Materialien sind kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB. Holzfassaden sind grundsätzlich möglich.


3. Ist die geplante Bebauung mit einer Grundstücksausnutzung GRZ II von bis zu 40% (GRZ 0,4) genehmigungsfähig?
Rechnerisch ergibt sich hier eine GRZ I von 0,29 und eine GRZ II von 0,38

Die GRZ ist nach § 34 BauGB kein Einfügungskriterium. Ausschlaggebend zur Beurteilung, ob sich das Gebäude in die Umgebung einfügt, sind die überbaute Fläche, Wand- sowie Firsthöhe und die Geschossigkeit.


4. Wäre auch eine zweigeschossige Bebauung genehmigungsfähig?

In der direkten Umgebungsbebauung (Apostelholzweg 2a - 4c) findet sich eine Bebauung mit E + I + D. Eine zweigeschossige Bebauung ist daher grundsätzlich möglich, sofern sich alle anderen Parameter ebenfalls in die Umgebung einfügen.

Beschluss

Die im Zuge des Antrages auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1. Ist die geplante Aufteilung in drei Grundstücke (Realteilung) zulässig und genehmigungsfähig?

Die Teilung von Grundstücken ist nicht mehr genehmigungspflichtig und stellt kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB dar.


2. Ist der Neubau von Holzhäusern mit Holzfassaden grundsätzlich möglich und genehmigungsfähig?

Die ausgewählten Materialien sind kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB. Holzfassaden sind grundsätzlich möglich.


3. Ist die geplante Bebauung mit einer Grundstücksausnutzung GRZ II von bis zu 40% (GRZ 0,4) genehmigungsfähig?
Rechnerisch ergibt sich hier eine GRZ I von 0,29 und eine GRZ II von 0,38

Die GRZ ist nach § 34 BauGB kein Einfügungskriterium. Ausschlaggebend zur Beurteilung, ob sich das Gebäude in die Umgebung einfügt, sind die überbaute Fläche, Wand- sowie Firsthöhe und die Geschossigkeit.


4. Wäre auch eine zweigeschossige Bebauung genehmigungsfähig?

In der direkten Umgebungsbebauung (Apostelholzweg 2a - 4c) findet sich eine Bebauung mit E + I + D. Eine zweigeschossige Bebauung ist daher grundsätzlich möglich, sofern sich alle anderen Parameter ebenfalls in die Umgebung einfügen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Apostelholzweg 10_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:27 Uhr