Gemeinde Krailling; Erneute Beteiligung am Bebauungsplanverfahren 18. Änderung des Bebauungsplan Nr. 50 "Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße" i.d.F.v. 21.06.2022
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 25.07.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauausschuss hat bereits in der Sitzung am 25.04.2022 den oben genannten Bebauungsplan behandelt und folgenden Beschluss gefasst:
„Die Gemeinde Gilching bedankt sich für die Beteiligung im Rahmen der Bauleitplanung zur 18. Änderung des Bebauungsplan Nr. 50 „Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße“ i.d.F.v. 23.03.2022. Der Gemeinde Krailling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching hierdurch nicht betroffen sind.“
Nun wurden wir erneut zum Bauleitplanverfahren der 18. Änderung des Bebauungsplan Nr. 50 diesmal i.d.F. vom 21.06.2022 gemäß §13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs.3 BauGB beteiligt.
Der zugehörige Satzungsentwurf mit Planzeichnung und Text sowie die Begründung ist als Anlage zur Kenntnis beigefügt.
Auch weiterhin, sind aus Sicht der Verwaltung bei den Planungen der Gemeinde keine Belange der Gemeinde Gilching betroffen und daher keine Einwendungen zu führen.
Städtebaulich sind Gastronomie wie auch Einzelhandel in Gewerbegebieten kritisch zu sehen, da dies die Ortszentren schwächt. Nach der Baunutzungsverordnung sind die Änderungen im Gewerbegebiet jedoch zulässig.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25.07.2022 und beschließt:
Die Gemeinde Gilching bedankt sich für die erneute Beteiligung im Rahmen der Bauleitplanung zur 18. Änderung des Bebauungsplan Nr. 50 „Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße“ i.d.F.v. 21.06.2022. Der Gemeinde Krailling ist erneut mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching weiterhin hierdurch nicht betroffen sind.“
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 25.07.2022 und beschließt:
Die Gemeinde Gilching bedankt sich für die erneute Beteiligung im Rahmen der Bauleitplanung zur 18. Änderung des Bebauungsplan Nr. 50 „Gewerbegebiet KIM an der Pentenrieder Straße“ i.d.F.v. 21.06.2022. Der Gemeinde Krailling ist erneut mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching weiterhin hierdurch nicht betroffen sind.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Abwägungsbeschluss_21.06.2022 (.pdf)
Arbeitshilfe_Störfallrecht (.pdf)
Begründung_21.06.2022 (.pdf)
B-Plan_Satzungstext_21.06.2022 (.pdf)
Plandarstellung_Sicherheitsabstand_21.06.2022 (.pdf)
Datenstand vom 27.03.2023 12:27 Uhr