Widmung von Verkehrsflächen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 25.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.07.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

  1. Parsbergweg

Der Parsbergweg ist derzeit gewidmet als beschränkt öffentlicher Weg, welcher nur eine Benutzung für Fußgänger zulässt.

Diese Beschränkung entspricht jedoch nicht der tatsächlichen Nutzung, da der Weg sowohl von Fußgängern, Radfahrern als auch Anwohnern bzw. Anliegern genutzt wird und als Erschließung für die dortigen Grundstücke dient. Daher ist die Beschränkung im Bestandsverzeichnis entsprechend gemäß der aktuellen Nutzung abzuändern.

Die Straßenbezeichnung sowie die Widmungsbeschränkung sind wie folgt zu ändern und im Bestandsverzeichnis einzutragen:

Straßenbezeichnung: Weg für Fußgänger, Radfahrer und Anliegerverkehr
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger, Radfahrer und Anliegerverkehr



  1. Angerfeldstraße

Die Angerfeldstraße wurde ausgebaut. Hierzu wurde auch ein Grunderwerb bzw. Verkauf von Grundstücken vorgenommen. Auf Grund dessen wurde die aktuelle Widmung der Angerfeldstraße überprüft und festgestellt, dass eine Korrektur im Bestandsverzeichnis vorzunehmen ist.

Die Angerfeldstraße ist bereits als Ortsstraße gewidmet. Die Klassifizierung als solche bleibt bestehen. Die Widmung der Angerfeldstraße ist im Bestandsverzeichnis wie folgt zu korrigieren bzw. zu ändern und einzutragen:

bestehend aus: Fl.Nr. 538/4 tlw., 538/3 tlw., 593/2, 590/9, 590/23 tlw. - neu einzutragen 
                          sind „606/3 und 606/2“, je Gemarkung Argelsried
Anfangspunkt: Einmündung in die Bodenseestraße - Korrektur von B 12 zu „ST 2068“
Endpunkt: Korrektur zu „Ende Sackweg, Grundstücksgrenze zu Fl.Nr. 587“
Länge: von 560 m auf „565m“ korrigieren

Beschlussvorschlag

1.        Parsbergweg
Die Straßenbezeichnung sowie die Widmungsbeschränkung sind wie folgt zu ändern und im Bestandsverzeichnis einzutragen:

Straßenbezeichnung: Weg für Fußgänger, Radfahrer und Anliegerverkehr
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger, Radfahrer und Anliegerverkehr


2.        Angerfeldstraße
Die Angerfeldstraße ist bereits als Ortsstraße gewidmet. Die Klassifizierung als solche bleibt bestehen. Die Widmung der Angerfeldstraße ist im Bestandsverzeichnis wie folgt zu korrigieren bzw. zu ändern und einzutragen:

bestehend aus: Fl.Nr. 538/4 tlw., 538/3 tlw., 593/2, 590/9, 590/23 tlw. - neu einzutragen 
                          sind „606/3 und 606/2“, je Gemarkung Argelsried
Anfangspunkt: Einmündung in die Bodenseestraße - Korrektur von B 12 zu „ST 2068“
Endpunkt: Korrektur zu „Ende Sackweg, Grundstücksgrenze zu Fl.Nr. 587“
Länge: von 560 m auf „565m“ korrigieren

Beschluss

1.        Parsbergweg
Die Straßenbezeichnung sowie die Widmungsbeschränkung sind wie folgt zu ändern und im Bestandsverzeichnis einzutragen:

Straßenbezeichnung: Weg für Fußgänger, Radfahrer und Anliegerverkehr
Widmungsbeschränkung: nur für Fußgänger, Radfahrer und Anliegerverkehr


2.        Angerfeldstraße
Die Angerfeldstraße ist bereits als Ortsstraße gewidmet. Die Klassifizierung als solche bleibt bestehen. Die Widmung der Angerfeldstraße ist im Bestandsverzeichnis wie folgt zu korrigieren bzw. zu ändern und einzutragen:

bestehend aus: Fl.Nr. 538/4 tlw., 538/3 tlw., 593/2, 590/9, 590/23 tlw. - neu einzutragen 
                          sind „606/3 und 606/2“, je Gemarkung Argelsried
Anfangspunkt: Einmündung in die Bodenseestraße - Korrektur von B 12 zu „ST 2068“
Endpunkt: Korrektur zu „Ende Sackweg, Grundstücksgrenze zu Fl.Nr. 587“
Länge: von 560 m auf „565m“ korrigieren

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Parsbergweg_Lageplan (.pdf)
Plan_Angerfeldstraße-neu (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:27 Uhr