Pollinger Str. 17; Tekturantrag Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage - Änderung Tiefgarageneinfahrt und Fassade auf dem Grundstück Fl.Nr. 12995, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 26.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.09.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Pollinger Straße/Schäftlarner Weg“. Für diesen Bebauungsplan wurde in einem der vorhergehenden Tagesordnungspunkte die 1. Teiländerung als Satzung beschlossen, welche für den vorliegenden Tekturantrag anzuwenden ist.

Mit Schreiben vom 26.03.2020 wurde das Vorhaben, Neubau eines Wohn- und Gewerbegebäudes mit Arztpraxis, Einzelhandel und TG im Rahmen einer Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugelassen. 

Mit Bescheid des Landratsamtes Starnberg vom 23.02.2021 wurde eine beantragte Tektur für das Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage genehmigt. 

Nun liegt ein erneuter Antrag auf Tektur vor. Hierbei sind folgende Änderungen vorgesehen:
  • Änderung des genehmigten Auto-Aufzuges zu einer Tiefgaragenein- und ausfahrt mit einer Rampenneigung von 20%. (Es ergeht der Hinweis, dass die beantragte Abweichung hierzu bauordnungsrechtlich und somit vom Landratsamt Starnberg zu prüfen ist)
  • Errichtung von Terrassen im EG sowie Dachterrassen
  • Änderung des Fassadensystems von einer Hybridfassade auf eine klassische Lochfassade in Massivbauweise

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten.

Dachterrassen:
Für die Errichtung von Dachterrassen wird vom Antragsteller eine Ausnahme beantragt.
Diese entspricht den städtebaulichen Zielen der Gemeinde und kann auch aus der Begründung zum Bebauungsplan entnommen werden. Die Begründung führt auf, dass die Struktur der Dachlandschaft mit ihren Terrassengeschossen weiterzuführen ist. Dabei wird die Terrassenstruktur durch den Rücksprung des Dachterrassengeschosses um ca. 3,70 m gegenüber dem darunterliegenden Geschoss entlang der Pollinger Straße betont. Die geplanten Dachterrassen orientieren sich hierbei an der Nachbarbebauung (Pollinger Str. 13, 15, 19, 21) und stellen eine Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität dar.


Stellplatznachweis:
Gemäß der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung sind auf dem Grundstück 44 Stellplätze für Kfz vorzuhalten. Es werden 28 Plätze in der Tiefgarage, 8 oberirdische Stellplätze und 4 Stellplätze entlang der Pollinger Straße (Zuteilung erfolgte durch Umlegungsverfahren) nachgewiesen. Weitere 2 Stellplätze wurden in Form einer Car-Sharing-Lösung mittels Vereinbarung zwischen Bauherrn und Gemeinde Gilching „abgelöst“ (eine entsprechende Befreiung wurde vom Bauausschuss in der Sitzung am 26.10.2020 erteilt). Somit sind noch 2 weitere Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.
Der Antragsteller beantragt nun, diese 2 zusätzlichen Stellplätze ebenfalls über die Vereinbarung bzgl. des Car-Sharings nachzuweisen. Insgesamt wären dies somit 4 Stellplätze. Sollte bei einer Überprüfung nach 5 Jahren festgestellt werden, dass sich diese Art des Konzeptes nicht rechnet, ist pro Stellplatz ein Ablösebetrag von 7.500 € zu entrichten.

Vom Bauausschuss wird eine Entscheidung erbeten, ob dem Antrag zur Erweiterung der Vereinbarung von 2 auf 4 Stellplätze als Ablöse im Car-Sharing-Konzept zugestimmt wird.


Fassadengestaltung:
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der gemeindlichen Sanierungssatzung. Zur Gestaltung der Fassade wurden bereits Vorgespräche geführt und ein Farbkonzept ausgearbeitet, welches durch Aktenvermerk vom 01.08.2022 festgehalten wurde. Der Bauherr hat der Umsetzung des erarbeiteten Farbkonzeptes (edle Brauntöne als Gegenstück zu den farbigen Fassaden in der Nachbarschaft) zugestimmt.

Hierfür ist eine sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich.

Beschlussvorschlag

Variante 1:
1. Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. 
2. Eine Ausnahme zur Errichtung von Terrassen im Erdgeschoss sowie Dachterrassen 
    gem. den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugelassen.
3. Einer Ablöse der 2 zusätzlich erforderlichen Stellplätze nach dem Car-Sharing-Konzept 
    wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Vereinbarung auf 4 
    Stellplätze zu ändern, bzw. zu ergänzen
4. Eine sanierungsrechtliche Genehmigung für das geplante Vorhaben wird erteilt.

Variante 2:
1. Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da die erforder-
    lichen Stellplätze nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung nicht auf dem Grundstück nach-
    gewiesen werden können.
2. Einer Ablöse der 2 zusätzlich erforderlichen Stellplätze nach dem Car-Sharing-Konzept 
    wird nicht zugestimmt. Die erforderlichen Kfz-Stellplätze sind auf dem Grundstück 
    nachzuweisen.

Beschluss

Variante 1:
1. Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. 
2. Eine Ausnahme zur Errichtung von Terrassen im Erdgeschoss sowie Dachterrassen 
    gem. den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugelassen.
3. Einer Ablöse der 2 zusätzlich erforderlichen Stellplätze nach dem Car-Sharing-Konzept 
    wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehende Vereinbarung auf 4 
    Stellplätze zu ändern, bzw. zu ergänzen
4. Eine sanierungsrechtliche Genehmigung für das geplante Vorhaben wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Unger nahm in Hybrider Form an der Sitzung des Bauausschusses teil. Bürgermeister Walter stellte eingangs fest, dass seitens der Gemeindeverwaltung alle technischen Verbindungen funktionsfähig und aktiv sind. Gemeinderat Unger war mit Bild und Ton nicht erkennbar und nahm somit nicht an der Abstimmung teil.

Dokumente
Pollinger Str. 17_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:22 Uhr