Waldstr. 2; Bauantrag auf Nutzungsänderung zur Umnutzung eines best. Raumes als Imbissraum für einen Essens-Lieferservice auf dem Grundstück FlNr. 1653/4, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 26.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.09.2022 ö beschließend 17

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 
Gemäß der Darstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gilching liegt das Grundstück in einem reinen Wohngebiet.

Mit Genehmigung des Landratsamtes Starnberg vom 10.05.1996 wurde bereits die Nutzungsänderung zu einem Pizza-Heimservice genehmigt. Ein Verzehr vor Ort war hierbei nicht vorgesehen. Entsprechende Sitzplätze hierfür waren nicht vorhanden.

Beantragt wird nun die Nutzungsänderung eines bestehenden Raumes (ehemals Herstellung Pizza) als Imbissraum für einen Essens-Lieferservice. Es soll dadurch der Verzehr der Speisen vor Ort ermöglich werden. 

Laut vorgelegter Planung sind ca. 15 Sitzplätze im Gebäude sowie 12 Sitzplätze vor dem Gebäude auf einer Terrasse vorgesehen.
Es entsteht somit der Charakter einer Gaststätte.
Definition Gaststätte: Eine Gaststätte, auch Gasthaus, Gasthof, Wirtshaus, Gastwirtschaft, Wirtschaft, Kneipe oder Schänke, ist ein Betrieb im Gastgewerbe, in dem Getränke oder Speisen zum sofortigen Verzehr verkauft werden und der dafür eine Aufenthaltsmöglichkeit bietet.

Gaststätten sind nach § 3 BauNVO im reinen Wohngebiet weder zulässig noch ausnahmsweise zulässig.

Für Gaststätten ist nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung pro begonnener 8 m² Hauptnutzfläche (inkl. Schankbereich) 1 Stellplatz vorzuhalten.
Für das geplante Vorhaben wären somit bei einer Fläche von 77,37 m² (innerhalb des Gebäudes) plus zusätzlich 30,98 m² für den außenliegenden Sitzbereich auf der Terrasse 14 weitere Stellplätze erforderlich.
Diese können auf dem Grundstück nicht mehr nachgewiesen werden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da Gaststätten gem. § 3 BauNVO im reinen Wohngebiet nicht zulässig sind. Des Weiteren ist die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung nicht eingehalten, da 14 zusätzliche Stellplätze für das Vorhaben nachgewiesen werden müssen.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da Gaststätten gem. § 3 BauNVO im reinen Wohngebiet nicht zulässig sind. Des Weiteren ist die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung nicht eingehalten, da 14 zusätzliche Stellplätze für das Vorhaben nachgewiesen werden müssen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Unger nahm in Hybrider Form an der Sitzung des Bauausschusses teil. Bürgermeister Walter stellte eingangs fest, dass seitens der Gemeindeverwaltung alle technischen Verbindungen funktionsfähig und aktiv sind. Gemeinderat Unger war mit Bild und Ton nicht erkennbar und nahm somit nicht an der Abstimmung teil.

Dokumente
Waldstr. 2_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:22 Uhr