Weßlinger Str. 4; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Café auf dem Grundstück Fl.Nr. 5, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 21.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 21.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:

1. Ist auf dem Grundstück Fl.Nr. 5 Gemarkung Gilching der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Café/Restaurant, wie in den anliegenden Plänen dargestellt, hinsichtlich

a) der Art der baulichen Nutzung
b) dem Maß der baulichen Nutzung
c) der Bauweise
d) der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll,
e) gesicherten Erschließung
bauplanungsrechtlich zulässig?


zu a)
Das Grundstück liegt in einem Gebiet, für welches der Flächennutzungsplan der Gemeinde Gilching „Dorfgebiet“ darstellt. Nach § 5 BauNVO sind in einem „Dorfgebiet“ Wohngebäude sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig.
Ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage und Café/Restaurant ist daher nach der Art der baulichen Nutzung grundsätzlich möglich.

zu b)
Da das Grundstück im unbeplanten Innenbereich liegt und eine Beurteilung nach § 34 BauGB erfolgt, hat sich das Gebäude im Hinblick auf die überbaute Fläche sowie Wand- und Firsthöhe in die nähere Umgebung einzufügen. Eine GRZ sowie GFZ sind kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.

Das geplante Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche:                           625,00 m²
Wandhöhe:                                        6,00 m
Firsthöhe:                                      10,66 m
Geschossigkeit:                           E + I + D

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
                          Weßlinger Str. 6          Weßlinger Str. 11        Brucker Str. 53
überbaute Fläche:            490,00 m²                   1.274,00 m²                    449,00 m²
Wandhöhe:                         6,50 m                        9,52 m                        9,60 m
Firsthöhe:                      11,30 m                      11,58 m                      13,00 m
Geschossigkeit:          E + I + D                      E + II                  E + II + D

Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.


zu c)
In der Umgebung finden sich bereits Mehrfamilienhäuser. Der Bestand selbst besteht aus mehreren Wohnungen sowie einem Gaststättenbetrieb im Erdgeschoss. Das Gebäude fügt sich hinsichtlich der geplanten Bauweise in die Umgebung ein und ist grundsätzlich möglich.


zu d)
In der Umgebung (Weßlinger Str. 11) findet sich ein Gebäude mit einer überbauten Fläche von 1.274 m². Das geplante Mehrfamilienhaus soll mit einer Grundfläche von 625 m² ausgeführt werden und fügt sich somit in die Umgebung ein.


zu e)
Das Grundstück liegt an einer öffentliche gewidmeten Verkehrsfläche und ist an die gemeindliche Wasserversorgung angeschlossen.


2. Ist auf dem Grundstück Fl.Nr. 5 Gemarkung Gilching der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Café/Restaurant, wie in den anliegenden Plänen dargestellt, abstandsflächenrechtlich zulässig?

Sofern die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe eingehalten ist, ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Café/Restaurant, wie in den anliegenden Plänen dargestellt, abstandsflächenrechtlich zulässig.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Die im Zuge des Antrages auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1. Ist auf dem Grundstück Fl.Nr. 5 Gemarkung Gilching der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Café/Restaurant, wie in den anliegenden Plänen dargestellt, hinsichtlich

a) der Art der baulichen Nutzung
b) dem Maß der baulichen Nutzung
c) der Bauweise
d) der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll,
e) gesicherten Erschließung
bauplanungsrechtlich zulässig?


zu a)
Das Grundstück liegt in einem Gebiet, für welches der Flächennutzungsplan der Gemeinde Gilching „Dorfgebiet“ darstellt. Nach § 5 BauNVO sind in einem „Dorfgebiet“ Wohngebäude sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig.
Ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage und Café/Restaurant ist daher nach der Art der baulichen Nutzung grundsätzlich möglich.

zu b)
Da das Grundstück im unbeplanten Innenbereich liegt und eine Beurteilung nach § 34 BauGB erfolgt, hat sich das Gebäude im Hinblick auf die überbaute Fläche sowie Wand- und Firsthöhe in die nähere Umgebung einzufügen. Eine GRZ sowie GFZ sind kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.

Das geplante Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche:                           625,00 m²
Wandhöhe:                                        6,00 m
Firsthöhe:                                      10,66 m
Geschossigkeit:                           E + I + D

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
                          Weßlinger Str. 6          Weßlinger Str. 11        Brucker Str. 53
überbaute Fläche:            490,00 m²                   1.274,00 m²                    449,00 m²
Wandhöhe:                         6,50 m                        9,52 m                        9,60 m
Firsthöhe:                      11,30 m                      11,58 m                      13,00 m
Geschossigkeit:          E + I + D                      E + II                  E + II + D

Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.


zu c)
In der Umgebung finden sich bereits Mehrfamilienhäuser. Der Bestand selbst besteht aus mehreren Wohnungen sowie einem Gaststättenbetrieb im Erdgeschoss. Das Gebäude fügt sich hinsichtlich der geplanten Bauweise in die Umgebung ein und ist grundsätzlich möglich.


zu d)
In der Umgebung (Weßlinger Str. 11) findet sich ein Gebäude mit einer überbauten Fläche von 1.274 m². Das geplante Mehrfamilienhaus soll mit einer Grundfläche von 625 m² ausgeführt werden und fügt sich somit in die Umgebung ein.


zu e)
Das Grundstück liegt an einer öffentlich gewidmeten Verkehrsfläche und ist an die gemeindliche Wasserversorgung angeschlossen.


2. Ist auf dem Grundstück Fl.Nr. 5 Gemarkung Gilching der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Café/Restaurant, wie in den anliegenden Plänen dargestellt, abstandsflächenrechtlich zulässig?

Sofern die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe eingehalten ist, ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Café/Restaurant, wie in den anliegenden Plänen dargestellt, abstandsflächenrechtlich zulässig.

Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Starnberg wird gebeten, das Bestandsgebäude auf eine mögliche Denkmaleigenschaft zu prüfen.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Die im Zuge des Antrages auf Vorbescheid gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1. Ist auf dem Grundstück Fl.Nr. 5 Gemarkung Gilching der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Café/Restaurant, wie in den anliegenden Plänen dargestellt, hinsichtlich

a) der Art der baulichen Nutzung
b) dem Maß der baulichen Nutzung
c) der Bauweise
d) der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll,
e) gesicherten Erschließung
bauplanungsrechtlich zulässig?


zu a)
Das Grundstück liegt in einem Gebiet, für welches der Flächennutzungsplan der Gemeinde Gilching „Dorfgebiet“ darstellt. Nach § 5 BauNVO sind in einem „Dorfgebiet“ Wohngebäude sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig.
Ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage und Café/Restaurant ist daher nach der Art der baulichen Nutzung grundsätzlich möglich.

zu b)
Da das Grundstück im unbeplanten Innenbereich liegt und eine Beurteilung nach § 34 BauGB erfolgt, hat sich das Gebäude im Hinblick auf die überbaute Fläche sowie Wand- und Firsthöhe in die nähere Umgebung einzufügen. Eine GRZ sowie GFZ sind kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.

Das geplante Gebäude soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche:                           625,00 m²
Wandhöhe:                                        6,00 m
Firsthöhe:                                      10,66 m
Geschossigkeit:                           E + I + D

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
                          Weßlinger Str. 6          Weßlinger Str. 11        Brucker Str. 53
überbaute Fläche:            490,00 m²                   1.274,00 m²                    449,00 m²
Wandhöhe:                         6,50 m                        9,52 m                        9,60 m
Firsthöhe:                      11,30 m                      11,58 m                      13,00 m
Geschossigkeit:          E + I + D                      E + II                  E + II + D

Das geplante Gebäude fügt sich im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.


zu c)
In der Umgebung finden sich bereits Mehrfamilienhäuser. Der Bestand selbst besteht aus mehreren Wohnungen sowie einem Gaststättenbetrieb im Erdgeschoss. Das Gebäude fügt sich hinsichtlich der geplanten Bauweise in die Umgebung ein und ist grundsätzlich möglich.


zu d)
In der Umgebung (Weßlinger Str. 11) findet sich ein Gebäude mit einer überbauten Fläche von 1.274 m². Das geplante Mehrfamilienhaus soll mit einer Grundfläche von 625 m² ausgeführt werden und fügt sich somit in die Umgebung ein.


zu e)
Das Grundstück liegt an einer öffentlich gewidmeten Verkehrsfläche und ist an die gemeindliche Wasserversorgung angeschlossen.


2. Ist auf dem Grundstück Fl.Nr. 5 Gemarkung Gilching der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Café/Restaurant, wie in den anliegenden Plänen dargestellt, abstandsflächenrechtlich zulässig?

Sofern die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe eingehalten ist, ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage und Café/Restaurant, wie in den anliegenden Plänen dargestellt, abstandsflächenrechtlich zulässig.

Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Starnberg wird gebeten, das Bestandsgebäude auf eine mögliche Denkmaleigenschaft zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Weßlinger Str. 4_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:20 Uhr