Waldstr. 7; Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 1653/26, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 24.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.10.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung des Vorhabens erfolgt nach § 34 BauGB, umliegende Bebauung.

Beantragt wird die Errichtung eines Wohnhauses (2 Wohneinheiten) mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche:                                    99,06 m² (16,51m x 6,00m)
Wandhöhe:                                               7,33 m
Firsthöhe:                                               9,21 m
Dachform:                                             Satteldach
Dachneigung:                                         32°
Geschossigkeit:                                    E + I + D

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
                                    Waldstr. 2
überbaute Fläche:                  261,00 m²
Wandhöhe:                               7,90 m
Firsthöhe:                             11,80 m
Geschossigkeit:                  E + I + D

Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.

Auf dem Grundstück werden 4 Stellplätze nachgewiesen; die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist eingehalten.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist nicht eingehalten. Das Gebäude hat eine Gesamtlänge von 16,51 m. Das sog. „16m-Privileg“ (Reduzierung der Abstandsflächen auf 0,4 H, wenn Gebäude eine Länge von 16 m nicht überschreitet) nach der gdl. Satzung kann hier somit nicht angewendet werden. Es sind für das komplette Gebäude Abstandsflächen von 0,8 H nachzuweisen. Diese können jedoch nicht mehr auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da das geplante Gebäude auf Grund einer Gesamtlänge von 16,51 m § 2 Satz 2 der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe nicht einhält.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da das geplante Gebäude auf Grund einer Gesamtlänge von 16,51 m § 2 Satz 2 der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe nicht einhält.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Waldstr. 7_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:19 Uhr