Gemeinde Weßling, Bebauungsplan "A 2 für das Sondergebiet Sonderflughafen Oberpfaffenhofen; Betriebsgelände DLR“; hier: 2. Änderung, Betriebsrestaurant mit Konferenzzentrum; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 24.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.10.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

1.        Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der Auslegung zu o.g. Bebauungsplanänderung nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die Entwürfe der Satzung sowie der Begründung, jeweils in der Fassung vom 14.09.2022, sind in Anlage zur Kenntnis beigefügt.
       Die Gemeinde Weßling beabsichtigt, durch die Planänderung dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) die Errichtung eines Betriebsrestaurants/ Kongresszentrums auf seinem Gelände zu ermöglichen.

2.        Die gewünschte Nutzungsart, der geringe Planumgriff und die räumliche Distanz zur Gilchinger Flur lassen keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Dies ist der Gemeinde Weßling so mitzuteilen.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 28.09.2022 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Bebauungsplanänderung nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 28.09.2022 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Bebauungsplanänderung nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Begründung zu DLR (.pdf)
Satzung zu DLR (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:19 Uhr