Erstellung eines Ökokontos


Daten angezeigt aus Sitzung:  02423. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr, 02.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr 02423. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 02.10.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Nach § 15 Bundesnaturschutzgesetz müssen unvermeidbare Beeinträchtigungen [der Natur- und Landschaft] vom Verursacher durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgeglichen werden. Eine Möglichkeit ist dabei die Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen z. B. mittels eines Ökokontos (siehe auch § 16 Bundesnaturschutzgesetz). 
Ein Ökokonto ist ein Instrument zur frühzeitigen Sicherung und Bereitstellung von Flächen, die bei Bauvorhaben zum Ausgleich erforderlich werden. Fördermittel können für die Durchführung der Maßnahmen nicht in Anspruch genommen werden. Es handelt sich um eine freiwillige Vorleistung ohne rechtliche Bindungswirkung. Sobald ein Eingriffsvorhaben ausgeglichen werden soll, kann eine Fläche aus dem Ökokonto „abgebucht“ werden und wird zur Ausgleichs- oder Ersatzfläche umgewidmet. Daraufhin ist die Fläche verbindlich zu sichern. 

Vorteile eines Ökokontos sind u. a. eine hohe Planungssicherheit, die Verkürzung von Planungszeiträumen, die „gesteuerte“ Entwicklung von Kompensationsmaßnahmen aber auch die ökologische Verzinsung. 

In der Gemeinde Gilching kommen derzeit vier Flächen für die Einbuchung in ein Ökokonto in Frage. Diese können von einem Planungsbüro begutachtet und in ein Ökokonto eingebracht werden. Die Kosten für die Herstellung des Ökokontos belaufen sich auf ca. 25.000 Euro. Ein entsprechendes Angebot von Köppel Landschaftsarchitekten befindet sich in der Anlage.   

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines Ökokontos beauftragt. 
  2. Die Maßnahme soll in den Haushaltsberatungen diskutiert werden. 

Beschluss

  1. Die Verwaltung wird mit der Erstellung eines Ökokontos beauftragt. 
  2. Die Maßnahme soll in den Haushaltsberatungen diskutiert werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Dokumente
Ökokonto (.pdf)

Datenstand vom 01.03.2024 11:14 Uhr