Streupflicht Bauhof


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö 8.2

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

Zweiter BM Fink spricht die problematische Verkehrssituation im Gemeindegebiet bei Eisglätte an. Er weist darauf hin, dass der Bauhof trotz vereisten Straßen nicht alle Straßen salzen dürfe aufgrund eines GR-Beschlusses und bittet um Information.
BM Walter gibt an, dass auch im Rathaus Bürgerbeschwerden vorliegen, der Bauhof sich aber an den Beschluss halten muss. Bei Blitzeis kann er das Aussetzen des Beschlusses anordnen. BM Walter weist jedoch noch einmal eindringlich darauf hin, dass viele Bürgerinnen und Bürger noch immer nicht wissen, dass sie die Räum- und Streupflicht (1,20m von der Grundstücksgrenze) auch betrifft, wenn kein Bürgersteig an das Grundstück grenzt.

Datenstand vom 28.03.2023 09:45 Uhr