Erschließungsbeitragsrecht; Abschnittsbildung Angerfeldstraße/Tannenstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Gemeinde hat die Angerfeld- und Tannenstraße hergestellt und gemeinsam über Erschließungsbeiträge abgerechnet.
Im Verfahren hat sich herausgestellt, dass bei der Tannenstraße die privaten Grundstücksstreifen, auf die das Niederschlagswasser stellenweise abläuft, von der Widmung nicht erfasst sind. Damit ist die Tannenstraße mangels ordnungsgemäßer Straßenentwässerung im erschließungsbeitragsrechtlichen Sinn noch nicht endgültig hergestellt.
Den beitragsrechtlichen Erfordernissen könnte dadurch Rechnung getragen werden, dass entweder die bautechnischen Maßnahmen kurzfristig noch durchgeführt werden oder eine Abschnittsbildung beschlossen wird.

 
Jegliche bautechnische Maßnahme, welche das Abfließen des Niederschlagswassers auf Privatgrund verhindert, müsste auf den Privatgrundstücken ausgeführt werden. Mit einer solchen Zustimmung kann nicht gerechnet werden.
Für den Fall, dass eine Straße, die sich beitragsrechtlich als eine Erschließungsanlage darstellt, in bestimmten Bereichen in absehbarer Zeit nicht endgültig hergestellt werden kann, besteht nach § 130 Abs. 2 Satz 1 BauGB die Möglichkeit einer Abschnittsbildung. Die Abschnittsbildung steht im Ermessen der Gemeinde. Der Kommune soll hierdurch die Möglichkeit gegeben werden, den angefallenen Erschließungsaufwand zeitnah über Erschließungsbeiträge zu refinanzieren.
Da die Tannenstraße nur 72 Meter lang ist und die von der Rechtsprechung für die Selbstständigkeit einer Erschließungsanlage entwickelte „100 m – Grenze“ somit nicht erreicht wird, ist sie grundsätzlich als Bestandteil der Angerfeldstraße anzusehen, so dass eine Abschnittbildung in Betracht kommt.
Im vorliegenden Fall besteht jedoch die Besonderheit, dass die Tannenstraße aufgrund ihrer Ausgestaltung und der Zahl der an ihr anliegenden Grundstücke nicht den Eindruck einer bloßen unselbstständigen Zufahrt als Anhängsel zur Angerfeldstraße erweckt, sondern eigenständigen Charakter hat. Das heißt, die Tannenstraße kann eventuell als eigene Erschließungsanlage angesehen werden.
Da jedoch im vorliegenden Fall die Beurteilung nicht eindeutig ist, ist es geboten, vorsorglich eine Abschnittsbildung zu beschließen. Herr Rechtsanwalt Dr. Rainer Döring ist in der Sitzung anwesend und wird weitere Erläuterungen bei Bedarf geben.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Für die Abrechnung der Erschließungsanlage Angerfeldstraße (bestehend aus den Grundstücken Fl. Nrn. 594/10, 593/2 und 590/9 und Teilflächen der Fl. Nrn. 490/23, 582, 538/4 und 538/3, jeweils Gemarkung Argelsried) beginnend ab Einmündung Staatsstraße St2068 bis zum Ende der Angerfeldstraße (Ostgrenze der Fl. Nr. 590/9) wird ein Abschnitt nach § 130 Abs. 2 Satz 1 BauGB gebildet (gelb dargestellt im beigefügten Lageplan Maßstab 1:2000).
Die Tannenstraße (rot dargestellt im beigefügten Lageplan Maßstab 1:2000) verbleibt als weiterer Abschnitt.

Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt ist Herr Dr. jur. Döring, Döring Spieß Rechtsanwälte, anwesend.

Beschluss

Nach ausgiebiger Diskussion und haushaltsrechtlichen Erwägungen ergeht folgender Beschluss:
Für die Abrechnung der Erschließungsanlage Angerfeldstraße (bestehend aus den Grundstücken Fl. Nrn. 594/10, 593/2 und 590/9 und Teilflächen der Fl. Nrn. 490/23, 582, 538/4 und 538/3, jeweils Gemarkung Argelsried) beginnend ab Einmündung Staatsstraße St2068 bis zum Ende der Angerfeldstraße (Ostgrenze der Fl. Nr. 590/9) wird ein Abschnitt nach § 130 Abs. 2 Satz 1 BauGB gebildet (gelb dargestellt im beigefügten Lageplan Maßstab 1:2000).
Die Tannenstraße (rot dargestellt im beigefügten Lageplan Maßstab 1:2000) verbleibt als weiterer Abschnitt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Dokumente
LP_Abschnittsbildung _Angerfeldstraße (.pdf)

Datenstand vom 30.03.2023 14:29 Uhr