Förderantrag für ein integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat ein Förderprogramm nach Nr. 2.1.6 RZWas 2021 „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ aufgelegt.
Das integrale Konzept zum Risikomanagement soll der Gemeinde Gilching die Möglichkeiten zur Vermeidung, Vorsorge, Ereignisbewältigung und Nachsorge vor Gefahren an Gewässern III. Ordnung (Aubach, Starzelbach und Russengraben) und Flächen aus dem Gebiet Angerfeld, Steinberg / Geisenbrunn und bei wild abfließendem Wasser aufzeigen. 
Im integralen Konzept sollen wirkungsvolle und zugleich wirtschaftliche Maßnahmen aufzeigt, bewertet und einem verantwortlichen Maßnahmenträger zugeordnet werden. Dabei sollen sowohl technische Schutzmaßnahmen als auch nichttechnische Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen erarbeitet werden.
Im Rahmen des Förderprogrammes werden Ingenieurleistungen zur Erstellung des beschriebenen Konzepts bezuschusst. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. 
Nach den Förderbestimmungen erfolgt immer ein Abstimmungsgespräch zwischen dem Vorhabensträger und dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim über den Umfang und Inhalte des Konzeptes. Dieser Beschluss des Zuwendungsempfängers, das Vorhaben durchführen wollen, ist Voraussetzung für einen Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeinde Gilching beschließt einen Förderantrag für das Fördervorhaben „Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement gemäß Nr. 2.1.6 RZWas 2021“ zu stellen. 
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag an das zuständige Wasserwirtschaftsamt zu stellen. 
  3. Die Gemeinde bestätigt nach Mittelzusage das Vorhaben durchzuführen und den Eigenanteil zu finanzieren. 
  4. Die Gemeinde Gilching stellt einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn. 
    Die nachfolgenden Fördervoraussetzungen werden beachtet:
  • Aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung abgeleitet werden.
  • Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellt keine Zusicherung des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zustimmungsbescheides dar.
  • Eine etwaige spätere Förderung erfolgt nach den dann jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien, insbesondere dem dann geltenden Zuwendungssatz.
  • Die Dringlichkeit des Vorhabens wird durch den vorgezogenen Maßnahmenbeginn nicht geändert.
  • Der Antragsteller trägt das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben, die Haushaltsmittel sind für den Haushalt 2023 auf Haushaltsstelle 1400.6550 vorhanden.


Beschluss

  1. Die Gemeinde Gilching beschließt einen Förderantrag für das Fördervorhaben „Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement gemäß Nr. 2.1.6 RZWas 2021“ zu stellen. 
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag an das zuständige Wasserwirtschaftsamt zu stellen. 
  3. Die Gemeinde bestätigt nach Mittelzusage das Vorhaben durchzuführen und den Eigenanteil zu finanzieren. 
  4. Die Gemeinde Gilching stellt einen Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn. 
    Die nachfolgenden Fördervoraussetzungen werden beachtet:
  • Aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung abgeleitet werden.
  • Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn stellt keine Zusicherung des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zustimmungsbescheides dar.
  • Eine etwaige spätere Förderung erfolgt nach den dann jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien, insbesondere dem dann geltenden Zuwendungssatz.
  • Die Dringlichkeit des Vorhabens wird durch den vorgezogenen Maßnahmenbeginn nicht geändert.
  • Der Antragsteller trägt das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben, die Haushaltsmittel sind für den Haushalt 2023 auf Haushaltsstelle 1400.6550 vorhanden.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2023 11:52 Uhr