Zusammensetzung des Gemeinderats; Ausscheiden des Gemeinderatsmitglieds Katharina Beiwinkler


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 10.07.2023 bittet Gemeinderatsmitglied Katharina Beiwinkler, sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus dem Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied aus persönlichen familiären Gründen zu entlassen. 
Nach Art. 48 GLKRWG kann ein Gemeinderatsmitglied auch ohne Benennung von konkreten Gründen ein Ehrenamt niederlegen. Zur Wirksamkeit der Niederlegung ist dennoch ein Beschluss des Gemeinderats notwendig.
Die Nachfolgeregelung wird ebenfalls in der Sitzung des Gemeinderats am 25.07.2023 behandelt. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat gibt dem Antrag des Gemeinderatsmitglieds Katharina Beiwinkler zur Niederlegung ihres Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied mit sofortiger Wirkung statt. 

Beschluss

Der Gemeinderat gibt dem Antrag des Gemeinderatsmitglieds Katharina Beiwinkler zur Niederlegung ihres Ehrenamtes als Gemeinderatsmitglied mit sofortiger Wirkung statt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.09.2023 21:44 Uhr