Beauftragung der Gemeindewerke zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die kommunale Wärmeplanung ist Kernstück der Wärmewende. Bis spätestens 2028 sollen Länder und Kommunen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Die Gemeinde Gilching möchte diese Vorgabe bis zum März 2025 erfüllen. 

Die Wärmepläne liefern die Grundlage für die strategische Ausrichtung der lokalen Wärmeversorgung. Sie sollen eine wichtige Orientierung für Bürgerinnen und Bürger sein, weil sie so erfahren, ob ihr Haus bald an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird - oder sie ihre Heizung absehbar auf beispielsweise eine Wärmepumpe umrüsten sollten. 
  
Die Beauftragung erfolgt ohne Ausschreibung an die Gemeindewerke als gemeindeeigenes Kommunalunternehmen als sog. Inhouse-Vergabe. Dies ist die Vergabe von Aufträgen einer kommunalen Gebietskörperschaft (hier: Gemeinde Gilching) an ein Kommunalunternehmen (hier: Gemeindewerke). 

Die Kosten für die Wärmeplanung  werden von den Gemeindewerken mit 139.813 Euro angegeben (netto). Bei einer Förderquote von 90 % durch den Bund verbleibt der Gemeinde Gilching ein Eigenanteil in Höhe von ca. 17.000 Euro brutto. 

Finanzielle Auswirkungen

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die Gemeindewerke mit der Erstellung eines Wärmeplans für die Gemeinde Gilching zu beauftragen.  

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Förderung der kommunalen Wärmeplanung (Bundesmittel) zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.09.2023 21:44 Uhr