Freiflächen-Photvoltaikanlagen, Grundsatzbeschluss zur Überarbeitung des Flächennutzungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.11.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Gemeinde Gilching hat in den Jahren 2020 und 2021 in einem aufwändigen Planverfahren den Flächennutzungsplan geändert und einen Bebauungsplan für Freiflächenphotovoltaik südlich der Lindauer Autobahn aufgestellt. Am 25. April 2023 hat sich der Gemeinderat aufgrund der Änderung des Baugesetzbuchs erneut mit Freiflächenphotovoltaik im Gemeindegebiet befasst. Außerdem liegen der Verwaltung derzeit 3 Anträge für weitere Freiflächenphotovoltaikanlagen im Gemeindegebiet Gilching vor, welche sich außerhalb der bisher dargestellten Sondergebietsflächen PV im derzeitigen Flächennutzungsplan befinden. Eine Entscheidung im Gemeinderat am 25. April 2023 wurde vertagt und stattdessen ein Workshop am 21.07.2023 durchgeführt.
Hintergrund für die weiteren Planungsüberlegungen ist das von der Bundesregierung mittlerweile am 16. August 2023 beschlossene Solarpaket, welches am 01.01.2024 in Kraft treten soll. Deshalb kann nun erneut geprüft werden, welche weiteren und zusätzlichen Freiflächen für PV im Gemeindegebiet, u.a. die beantragten Flächen, verwirklicht werden können. Der bisherige Kriterienkatalog ist entsprechend für eine Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zu überarbeiten und vom Gemeinderat dann erneut zu billigen.  Außerdem sollten mit planungsbegünstigten Grundstückseigentümern städtebauliche Verträge geschlossen werden, damit auch eine „Energiewende in Bürgerhand“ gelingen kann.   

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes hinsichtlich der Sondergebietsflächen Freiflächenphotovoltaikanlagen grundsätzlich zu. Der bereits vorhandene Kriterienkatalog ist gemäß Vorgaben des Solarpaketes der Bundesregierung zu überarbeiten. Mit den planungsbegünstigten Grundstückseigentümern sind grundsätzlich städtebauliche Verträge abzuschließen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im kommenden Haushaltsjahr einzuplanen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Sachverhalt und stimmt der Überarbeitung des Flächennutzungsplanes hinsichtlich der Sondergebietsflächen Freiflächenphotovoltaikanlagen grundsätzlich zu. Der bereits vorhandene Kriterienkatalog ist gemäß Vorgaben des Solarpaketes der Bundesregierung vorab zu überarbeiten. Mit den planungsbegünstigten Grundstückseigentümern sind grundsätzlich städtebauliche Verträge abzuschließen. Entsprechende Haushaltsmittel sind in den kommenden Haushaltsjahren einzuplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2023 10:44 Uhr