Nicolaus-Otto-Str. 2; Bauantrag zur Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 129/9, Gem. Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.01.2023 ö 10

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“.

Beantragt wird die Errichtung von drei Lichtwerbeanlagen, bestehend aus Einzelbuchstaben.

Der Bebauungsplan setzt bzgl. Werbeanlagen folgendes fest:
„Anlagen an Gebäuden dürfen die Traufkante nicht überschreiten, die Werbefläche darf insgesamt nur 5% der jeweiligen Fassadenfläche und die Schrifthöhe darf max. 15% der Gebäudehöhe an der Ausführungsstelle betragen.
Eine Beleuchtung von Werbeanlage ist nur von oben nach unten ausgerichtet zulässig. Nicht zulässig sind blinkende Werbeanlagen oder zum Ort bzw. zur BAB 96 strahlende Beleuchtungen von Werbeanlagen.“

Die beantragten Leuchtwerbeanlagen sollen jeweils mit den Maßen 4000 x 1781 mm ausgeführt werden. Der Bebauungsplan wird im Hinblick auf die Größenbeschränkung eingehalten. Die jeweiligen Anbringungsbereiche sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Für die Errichtung wird ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans bzgl. der Art der Beleuchtung gestellt.
Die geplanten Anlagen sollen als selbstleuchtende, dimmbare Einzelbuchstaben (Beleuchtung erfolgt mit Ausrichtung nach vorne) ausgeführt werden. Eine automatische Lichtsteuerung mit Nachtabsenkung kann eingebaut werden.

Auf dem Grundstück Am Römerstein 53 befindet sich bereits eine gleichartige Beleuchtung.

Da auf Grund der Situierung sowie Ausrichtung der Werbeanlage von keiner Beeinträchtigung des Verkehrs auf Grund der angedachten Beleuchtung auszugehen ist, steht Seitens der Verwaltung einer Befreiung nichts entgegen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Eine Befreiung von Festsetzung Nr. 9.2 des Bebauungsplans „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ bzgl. Beleuchtung der Werbeanlage wird - wie beantragt - befürwortet.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Eine Befreiung von Festsetzung Nr. 9.2 des Bebauungsplans „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“ bzgl. Beleuchtung der Werbeanlage wird - wie beantragt - befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Dokumente
Nicolaus-Otto-Str. 2_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:14 Uhr