Nicolaus-Otto-Str. 5; Bauantrag zur Errichtung eines Wertstoffhofes auf dem Grundstück Fl.Nr. 139/2, Gem. Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 27.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.02.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich. 
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde Gilching als „Fläche für Versorgungsanlagen sowie zugehörige Lagerflächen, Abfallentsorgung und -verwertung inkl. Vorbereitung zur Wiederverwendung sowie zugehörige Lagerflächen, Wiederverfüllung und naturschutzrechtlichen Ausgleich“ dargestellt.

Beantragt wird die Errichtung eines Wertstoffhofes mit folgenden Bereichen:
  • Grünguthalle und Materiallagerhalle/Kompostlager/Garage
  • Containerrampe mit 13 Sammelcontainern
  • Überdachung der E-Schrottcontainer und der Bauschutt-/Inertfraktionen
  • Modulräume für Problemabfallerfassung und Kleinfraktionen, Tauschbörse
  • Sozialgebäude mit Waageraum aus Modulräumen

Die Grünguthalle, Containerrampe und Containerüberdachung sind geplant mit einer teiltransparenten PV-Dacheindeckung.

Die Grundfläche für das Gesamtvorhaben beträgt 9.849 m². 

Auf dem Grundstück werden 18 Besucherparkplätze sowie 16 - 32 Halteplätze zum Ausladen hergestellt. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist eingehalten.

Erforderliche Fahrradabstellplätze nach der gdl. Fahrradabstellplatzsatzung sind auf dem Grundstück noch nachzuweisen.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB erteilt.
Erforderliche Fahrradstellplätze sind nach der gdl. Fahrradabstellplatzsatzung auf dem Grundstück nachzuweisen.

Diskussionsverlauf

Zum Tagesordnungspunkt waren Herr Wufka und Herr Höllerer von AWISTA anwesend und stellten dem Gremium die Planung vor.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB erteilt.
Erforderliche Fahrradstellplätze sind nach der gdl. Fahrradabstellplatzsatzung auf dem Grundstück nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Nicolaus-Otto-Str. 5_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 28.03.2023 14:07 Uhr