Watzmannstr. 13; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1440/83, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 27.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.02.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes „Starnberger Weg“.

Beantragt wird die Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Tiefe von 2,80 m, einer Länge von 5,80 m und einer Höhe von 2,41 m.

Gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe g BayBO sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 qm und einer Tiefe bis zu 3 m verfahrensfrei.

Die Terrassenüberdachung überschreitet den festgesetzten Bauraum um 1,33 m auf einer Länge von 5,80 m (GR = 7,71 m² außerhalb Bauraum)

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind Wintergärten auch außerhalb des Bauraumes mit einer Tiefe von 2,50 m, 2/3 der Gebäudelänge - jedoch max. 4 m – (GR = 10 m²) und einer Wandhöhe von 2,30 m auch außerhalb des Bauraumes zulässig.

Terrassenüberdachungen selbst werden im Bebauungsplan jedoch nicht geregelt. Somit ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Die Größe der Terrassenüberdachung überschreitet zwar das Höhen- und Längenmaß (Tiefe kann eingehalten werden) des zulässigen Wintergartens, jedoch tritt eine Überdachung aufgrund ihrer baulichen Ausführung nicht so in den Vordergrund und ist auch keine Wohnflächenerweiterung wie ein Wintergarten. Ferner wurden bereits ähnliche Befreiungen im Bebauungsplangebiet zugelassen.
Aus städtebaulicher Sicht ist das Vorhaben vertretbar; Gründe , welche gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes stehen, werden Seitens der Verwaltung nicht gesehen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Tiefe von 2,80 m, einer Länge von 5,80 m und einer Höhe von 2,10 m wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung mit einer Tiefe von 2,80 m, einer Länge von 5,80 m und einer Höhe von 2,10 m wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Watzmannstr. 13_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 28.03.2023 14:07 Uhr