Gemeinde Weßling, 1. Änderung des Bebauungsplanes „Seeweg, Hotel zur Post, Bahnhofstraße und An der Grundbreite“; Nachbarbeteiligung der Gemeinde Gilching nach § 13 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 27.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.02.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt

1.        Die Gemeinde Weßling beteiligt die Gemeinde Gilching bei der Auslegung zu o.g. Bebauungsplanänderung. Der zugehörige Planentwurf i.d.F.v. 07.02.2023 mit Übersichtslageplan, Planzeichnung und Text ist in Anlage zur Kenntnis beigefügt.

Hintergrund der Planänderung ist folgender (Auszug aus der Planbegründung):
„Die Gemeinde Weßling hat im Jahr 2019 den Bebauungsplan „Seeweg, Hotel zur Post, Bahnhofstraße und An der Grundbreite“ als Satzung beschlossen und bekanntgemacht. Das ehemalige Hotel zur Post wurde zwischenzeitlich abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt. Dieser sieht überwiegend ein Wohngebäude vor. Die ursprünglich dem Hotel zugeordnete Traditionsgaststätte soll auch unabhängig von dem nicht mehr vorhandenen Hotelbetrieb zwingend durch eine neue Gaststätte ersetzt werden, da sie einen wichtigen Baustein zur Belebung des Ortszentrums darstellt. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde die Gaststätte mit Bezug auf die bereits vorliegende Genehmigung einer Gaststätte an dieser Stelle schalltechnisch als Bestand beurteilt und entsprechend nicht weitergehend geprüft. Da zwischenzeitlich jedoch eine längere Zeit keine Gaststätte betrieben wurde, ist diese Gaststätte neu zu beurteilen. Ergebnis dieser Beurteilung ist, dass die Nutzung der oberirdischen Stellplätze für die Gaststätte im Nachtzeitraum die Errichtung eines Carports erfordern, um die Beurteilungspegel an der nördlich und westlich angrenzenden Wohnbebauung einhalten zu können. Um dies zu ermöglichen, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.“

2.        Die Regelung der Stellplatzproblematik der gegenständlichen Gastronomienutzung in der Gemeinde Weßling lässt keine Belange erkennen, die seitens der Gemeinde Gilching betroffen sein könnten. Dies ist der Gemeinde Weßling so mitzuteilen.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 16.02.2023 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Bebauungsplanänderung nicht betroffen sind.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 16.02.2023 und beschließt:

Der Gemeinde Weßling ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching durch vorliegende Bebauungsplanänderung nicht betroffen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Entwurf Satzungsänderung i.d.F.v. 07.02.2023 (.pdf)

Datenstand vom 28.03.2023 14:07 Uhr