Bebauungsplan „ehemaliges Zelenka-Gelände“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 206/7 sowie Teilflächen aus 206, 206/1 und 209, Gemarkung Argelsried und Fl.Nrn 1632/5 sowie eine Teilfläche aus 1633/35, Gemarkung Gilching; Abwägung der während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Halbsatz und Nr. 3 2. Halbsatz BauGB vorgetragenen Einwendungen; Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bauausschusses, 22.05.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Sitzung des Bauausschusses | 22.05.2023 | ö | beschließend | 6 |
Sachverhalt
Aufgrund der während der zweiten Planauslegung umfangreich vorgetragenen Einwendungen benötigt die Gemeinde im Rahmen der Abwägung eine ebenso umfangreiche, fundierte juristische Zuarbeit, die gemäß heutiger telefonischer Rücksprache mit der beauftragten Kanzlei bis zur Mai-Sitzung des Bauausschusses nicht abschließend vorgelegt werden kann. Gemäß Aussage der Kanzlei werden die Ausarbeitungen für eine Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Bauausschusses am 26.06.2023 aber vorliegen, so dass die Behandlung in vorgenannter Sitzung erfolgen wird.
Diskussionsverlauf
Datenstand vom 17.07.2023 13:16 Uhr