Almersweg 18; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung von Dachflächenfenstern auf dem Grundstück Fl.Nr. 1440/20, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 26.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.06.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplanes “Starnberger Weg“.

Beantragt wird die Errichtung eines Dachflächenfensters auf der Südseite des Daches mit einer Größe von 1,10 m x 2,70 (B x H) sowie die Errichtung eines Dachflächenfensters mit Aufkeilrahmen auf der Nordseite des Daches mit einer Größe von 1,10 m x 2,70 m (B x H). Begründet wird der Antrag damit, dass durch die größeren Fenster eine bessere Belichtung im bereits ausgebauten Raum möglich ist sowie ein einfacherer Zugang auf das Dach ermöglicht wird bzgl. der geplanten Installation einer PV-Anlage. Ferner wird hierdurch auch der Zugang zum Dach für den Kaminkehrer erleichtert, da dieser bei der geplanten PV-Anlage einen Zugang zum Dach nur noch über die Traufkante per Leiter hätte und die Traufhöhe dafür zu hoch ist.

Im Bebauungsplan ist für Dachflächenfenster folgende Regelung getroffen:
„Liegende Dachflächenfenster über 1,0 qm Glasfläche und Dacheinschnitte sind unzulässig. Auf jeder Seite des Satteldaches eines Gebäudes (Einzelhaus, Doppelhaushälfte oder Reihenhauseinheit) sind max. 2 Dachflächenfenster zulässig. Der Abstand der Dachflächenfenster untereinander darf max. 1,50 m nicht unterschreiten.“

Bei der Errichtung von Dachflächenfenstern handelt es sich um verfahrensfreie Vorhaben im Sinne des Art. 57 BayBO, jedoch steht o.g. Festsetzung im Bebauungsplan dem Vorhaben entgegen.

Da die Grundzüge der Planung durch die Vergrößerung der Fenster nicht betroffen sind und bereits gleichartige Befreiungen im Bebauungsplangebiet erteilt wurden, steht einer Befreiung nichts entgegen.

Die betroffenen Nachbarn haben durch Unterschrift ihr Einverständnis mit dem geplanten Vorhaben bekundet.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Dachflächenfensters auf der Südseite des Satteldaches mit einer Breite von 1,10 m und einer Höhe von 2,70 m sowie der Errichtung eines Dachflächenfensters mit Aufkeilrahmen auf der Nordseite des Satteldaches mit einer Breite von 1,10 m und einer Höhe von 2,70 m wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Dachflächenfensters auf der Südseite des Satteldaches mit einer Breite von 1,10 m und einer Höhe von 2,70 m sowie der Errichtung eines Dachflächenfensters mit Aufkeilrahmen auf der Nordseite des Satteldaches mit einer Breite von 1,10 m und einer Höhe von 2,70 m wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Dokumente
Almersweg 18_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 24.10.2023 10:32 Uhr