Waldstr. 2; Antrag auf Nutzungsänderung eines Ateliers zu einer Wohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1653/4, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 26.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.06.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB. 

Beantragt wird die Nutzungsänderung eines im Erdgeschoss befindlichen Ateliers zu einer Wohnung. Die Wohnfläche beträgt 49,26 m².

Das Gebäude wird in seiner Kubatur nicht verändert.

Auf dem Grundstück stehen erforderliche Stellplätze nach der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung in ausreichender Zahl (11 Stück - Garagen und offene Stellplätze) zur Verfügung.

Gem. gdl. Kfz-Stellplatzsatzung wäre für die Wohnung ein weiterer Stellplatz erforderlich. Auf Grund des Handwerksbetriebs (Atelier) im Bestand, für welchen ebenfalls 1 Stellplatz erforderlich war, entsteht durch die Nutzungsänderung kein Mehrbedarf an zusätzlichen Stellplätzen. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Waldstr. 2_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 24.10.2023 10:32 Uhr