Am Römerstein 53; Bauantrag zur Sanierung und Erweiterung des best. Autohauses auf den Grundstücken Fl.Nrn. 118/7, /8, 120/1, /2, /4, /5, Gem. Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 26.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 26.06.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des verbindlichen Bebauungsplan „Gewerbegebiet BAB 96 Nord“.

Beantragt wird die Sanierung und Erweiterung des bestehenden Autohauses. Folgende Maßnahmen sind geplant:
  • Umbau bestehender Ausstellungsraum im Erdgeschoss 
  • Errichtung einer Überdachung Bestandsgebäude
  • Errichtung einer Werkstatt mit Unterkellerung für Lagerraum und Fahrzeugpflege, welche begrünt wird
  • Errichtung einer Entsorgungshalle mit Dachbegrünung
  • Umbau Büroeinheiten im 1. OG des Bestandsgebäudes
  • Errichtung einer PV-Anlage auf dem Bestandsgebäude
  • Änderung der Fassade im Bereich des Ausstellungsraumes

Im Bebauungsplan sind folgende Festsetzungen getroffen:
  • Wandhöhe: 11 m
  • GRZ GE 1: 0,75
  • GRZ GE 2: 0,70

Das Gebäude weist eine Wandhöhe von 8,09 m auf.

Die GRZ des Bestandsgebäudes sowie der zusätzlichen Überdachung und Werkstatt beträgt 0,53. Die gesamte GRZ (Gebäude + versiegelte Flächen) für den festgesetzten Bereich GE 1 beträgt 0,8. 

Die GRZ für die geplante Entsorgungshalle beträgt 0,04. Die gesamte GRZ (Gebäude + versiegelte Flächen) für den festgesetzten Bereich GE 2 beträgt 0,8.

Eine GRZ von 0,8 ist gem. § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO durch die gesetzlich geregelte Überschreitungsmöglichkeit zulässig.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden eingehalten.

Auf den Grundstücken sind für das gesamte Vorhaben 124 Stellplätze gem. der gdl. Kfz-Stellplatzsatzung nachzuweisen. Es werden insgesamt 130 Stellplätze errichtet.

Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist für das Bebauungsplangebiet nicht anzuwenden. Es gelten die gesetzlichen Regelungen der Bayerischen Bauordnung. 

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Auszug aus BP BAB 96 Nord (.pdf)
Am Römerstein 53_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 24.10.2023 10:32 Uhr