Gewerbegebiet Gilching-Süd; Antrag auf Befreiung zur Herstellung der Ausgleichsflächen auf dem Grundstück Fl.Nr. 192/36, Gem. Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 24.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.07.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 192/36, Gemarkung Argelsried befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbegebiet Gilching - Süd“.

Gem. Bebauungs- und Grünordnungsplan ist die betroffene Flurnummern als „Ausgleichsflächen“ festgesetzt, welche zu entwickeln und zu pflegen ist. Die im westlichen Teil des Bebauungsplans liegende Ausgleichsfläche ist als Magerrassenstandort mit einzelnen Baumpflanzungen auszuführen. 

Auf Grund von teilweise unsachgemäßem Aufbringen von Oberboden sowie durch falsche bzw. gar keine Pflege, entwickelte sich im westlichen Bereich kein Magerrasenstandort, sondern eine Ruderalfläche. 

Ziel des Antragstellers ist es nun, einen Pflanz- und Entwicklungsplan aufstellen, um die zentrale Ausgleichsfläche neu zu gestalten und den Anforderungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Ausgleichsanforderungen gerecht zu werden.

Insgesamt soll die neu geplante Ausgleichsfläche in ihrem Kompensationsumfang der derzeitigen Ausgleichsfläche als Magerrassen im gültigen Bebauungsplan entsprechen. 
Im nördlichen Teil  ist gem. Bebauungsplan ein dichtes Feldgehölz geplant, im Westen eine lockere Gehölzpflanzung in Gruppen mit einer Blumenwiese dazwischen. Lediglich im südlichen Bereich ist auf einer Teilfläche anstatt der Magerwiese eine Streuobstwiese im Komplex mit einer artenreichen Blumenwiese vorgesehen. Der andere Teilbereich im Süden soll nach wie vor zu einer Magerwiese entwickelt werden. (s. Plan in Anlage).

Die geplante Befreiung der Festsetzungen der Ausgleichsfläche erfordert, dass der Ausgleich der Neuplanung der ursprünglichen Planung gleichwertig gegenübersteht. Es hat sich lediglich das Entwicklungsziel von Maßnahme 4 (Schaffung artenreiches Extensivgrünland) geändert (neu: Streuobstbestand im Komplex m. artenreichem Extensivgrünland). Gemäß der Berechnung der Ausgleichsbilanzierung ergibt sich aufgrund der Planungsänderung keine Änderung im Kompensationsumfang. Der neu geplante Ausgleich kann demnach als gleichwertig angesehen werden.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich abweichender Maßnahmen zur Herstellung der Ausgleichsflächen für die Fl.Nr. 192/36, Gemarkung Argelsried wird zugestimmt. Das dem Antrag beigefügte Pflanz- und Entwicklungskonzept sowie der zugehörige Maßnahmenplan jeweils m. F. v.  05.06.2023 sind Bestandteil der Beschlussfassung.

Beschluss

Dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich abweichender Maßnahmen zur Herstellung der Ausgleichsflächen für die Fl.Nr. 192/36, Gemarkung Argelsried wird zugestimmt. Das dem Antrag beigefügte Pflanz- und Entwicklungskonzept sowie der zugehörige Maßnahmenplan jeweils m. F. v.  05.06.2023 sind Bestandteil der Beschlussfassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Maßnahmenplan (.pdf)

Datenstand vom 24.10.2023 10:34 Uhr