Gemeinde Alling; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB, Bebauungsplan "Biburg Nord"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 24.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.07.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Alling beteiligt die Gemeinde Gilching im Bauleitplanverfahren „Biburg Nord“ (s. Anlage). Ziel der Planung ist es, ausreichend Bauland im Ortsteil Biburg zur Verfügung zu stellen. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von 6 Einfamilienhäusern, 6 Doppelhäusern, 3 Reihenhäusern und zwei Mehrfamilienhäusern geschaffen werden. Dabei werden 33 bis 43 Wohneinheiten und ein Einwohnerzuwachs von 82 bis 108 angenommen.
Die Verwaltung kann in den Planungen der Nachbargemeinde keine Belange erkennen, welche die Gemeinde Gilching unmittelbar tangieren. Daher schlägt die Verwaltung vor, dass der Gemeinde Alling mitgeteilt wird, dass keine Einwendungen hierzu vorgetragen werden.


  

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der beschließende Bauausschuss der Gemeinde Gilching nimmt die Planungen der Nachbargemeinde Alling zur Kenntnis. Gegen den Bebauungsplan „Biburg Nord“ i.d.F. 16.05.2023 werden keine Einwendungen vorgetragen.   

Beschluss

Der beschließende Bauausschuss der Gemeinde Gilching nimmt die Planungen der Nachbargemeinde Alling zur Kenntnis. Gegen den Bebauungsplan „Biburg Nord“ i.d.F. 16.05.2023 werden keine Einwendungen vorgetragen.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Alling (.pdf)

Datenstand vom 24.10.2023 10:34 Uhr