Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr hat am 19.10.2020 dem Umrüstkonzept für die Straßenlaternen in der Gemeinde Gilching ab dem Jahr 2021 zugestimmt. Hierzu wurden Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 100.000 Euro für vier Jahre vorgesehen.
Um alle Anforderungen für die Förderungen zu erfüllen und einen Überblick über die derzeitige Situation der Straßenbeleuchtungsanlagen zu erhalten, hat die Gemeinde Gilching im November 2021 die EVF - Energievision Franken GmbH mit der Durchführung eines LED „Check-Ups" beauftragt. Dabei wurde die technische und wirtschaftliche Machbarkeit, die bestehende Straßenbeleuchtung auf hocheffiziente LED-Technik umzurüsten sowie die Förderfähigkeit der Maßnahme überprüft. Die Ergebnisse des Check-Ups wurden durch Vertreter:innen der EVF vorgestellt.
Der oberirdische Teil der Beleuchtungsanlage wurde ferner von Bayernwerk zurückgekauft und rekommunalisiert.
Die Förderanträge an die ZUG und die Regierung von Oberbayern wurden am 21.12.2021 gestellt. Danach wurde auf der Grundlage einer Angebotsabfrage in der Sitzung des Bauausschusses am 27.02.2023 das Ingenieurbüro EVF – Energievision Franken GmbH aus Weißdorf mit den Planungsleistungen für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung in konventioneller Technik auf hocheffiziente LED-Technik beauftragt.
Mit Datum vom 12.12.2022 ist der erste Zuwendungsbescheid der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eingegangen. Die hierbei bewilligte Zuwendung beläuft sich auf 484.922,00 Euro.
Der zweite Zuwendungsbescheid seitens der Regierung von Oberbayern im Bereich Richtlinien zum Umwelt-Förderschwerpunkt „Klimaschutz in Kommunen“ im Klimaschutzprogramm Bayern 2050 (Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz – KommKlimaFöR) liegt aktuell noch nicht vor.
Die EVF – Energievision Franken GmbH hat auf Grundlage des Vorplanungskonzepts zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik nun ein Planungskonzept ausgearbeitet. Auf Basis dieses Planungskonzeptes wird ein Leistungsverzeichnis erstellt, wonach dann die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik ausgeschrieben wird. Vertreter:innen der Energievision Franken GmbH werden bei der Sitzung anwesend sein und das Konzept zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik erläutern. Das Konzept beinhaltet sowohl die Bauformen und Leuchtentypen wie auch die Lichtfarbe und technische Vorrüstungen der Leuchten. Die Beleuchtungsmasten sollen nicht getauscht werden.
Bauformen der Leuchtenköpfe, Leuchtentypen, Gehäusefarbe, Dimmung:
Es gibt im Wesentlichen dekorative und technische Leuchtenbauformen. Das Konzept empfiehlt zum einen den Austausch von technischen Bestandsleuchtenköpfen zu neuen technischen LED-Leuchtenköpfen sowie von dekorativen zu neuen dekorativen Leuchtenköpfen. Zum anderen beinhaltet es in einigen Bereichen einen Vorschlag zum Wechsel von dekorativen Leuchten zu technischen Leuchten (bessere Lichtlenkungsmöglichkeiten, weniger Lichtverschmutzung, Vereinheitlichung von Gebieten). In anderen Bereichen sind die Leuchten noch relativ neu und/oder waren in der Anschaffung sehr teuer. Hier empfiehlt die Energievision einen Umrüstsatz mit LED-Technik in den Bestandsleuchten zu verbauen. Der Bereich des Marktplatzumfeldes wird von der Umrüstung ausgeklammert, da dieser ohnehin saniert werden soll.
Die EVF stellte der Verwaltung bereits verschiedene Leuchtenmodelle vor.
Die ausgewählten Leuchtentypen und das Planungskonzept werden von Vertreter:innen der EVF im Rahmen des Sachvortrags detailliert vorgestellt.
Damit ein einheitliches Bild entsteht sollten die Leuchten in einem einheitlichen Gehäusefarbton aus dem DB-/RAL-Farbsystem ausgeschrieben werden. Eine andere Option wäre eine Ausschreibung ohne vorherige Angabe eines bestimmten Farbtons, welcher dann bei Bestellung in beliebiger Stückzahl frei wählbar wäre, hierdurch sind jedoch etwas höhere Kosten zu erwarten. Die Verwaltung empfiehlt jedoch eine Ausschreibung mit DB-/RAL-Farbtönen (DB703/anthrazitgrau o.ä.), damit ein einheitliches Ortsbild beibehalten wird. Vergaberechtlich steht dem nichts entgegen, es handelt sich um eine gängige Angabe bei Ausschreibungen, welche nicht zum Ausschluss von Bietern führt. Im Rahmen der Ausschreibung sollen dann ebenfalls die noch hell lackierten Maste einheitlich in einem dunklen Farbton gestrichen werden (Vereinheitlichung des Bestands).
Die Leuchten werden ab Werk mit einem Dimmprofil vorprogrammiert. Standardmäßig wird die Beleuchtung (wie bisher) ab 22 Uhr bis 05:00 Uhr auf 50 % der Hauptleistung gedimmt. Auch eine mehrstufige und nach verschiedenen Straßenkategorien unterschiedliche Dimmung ist technisch möglich. Um Mehrkosten bei den Leuchten zu vermeiden wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen auf die Ausrüstung der Leuchten mit kompletter Smartsteuerung inkl. cloudbasiertem Backend zu verzichten (ca. 200-260 € Mehrkosten je Leuchte). Ein nachträgliches (ggü. der Werksauslieferung abweichendes) Abschalten bzw. Dimmen einzelner Leuchten ist auch mit dieser Option und somit ohne Smartsteuerung möglich. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass für eine Änderung des Abschalt- oder Dimmverhaltens jeder einzelne Leuchtenkopf physisch angefahren und angepasst werden muss. Da die Einstellung normalerweise direkt am Leuchtenkopf erfolgt, ist dafür ein Hubsteiger erforderlich. Optional besteht jedoch die Möglichkeit, ein Steuerungskabel jeweils zum Mastanschlusskasten herunterzuführen, um die Änderung direkt vom Mastfuß aus vornehmen zu können. Dadurch wäre kein Hubsteiger mehr erforderlich. Die in diesem Fall anfallenden geringeren Mehrkosten wären jeweils 20 € pro Leuchtenkopf für eine Leitung an den Mastfuß.
Farbtemperatur der Straßenbeleuchtung:
Die Lichtfarbe wird in Kelvin angegeben. Bei weniger als 3300 K spricht man von warmweißem Licht, bei 3300 - 5000 K von neutralweißem Licht und bei mehr als 5000 K von kaltweißem Licht. Für die menschliche Farberkennung in der Nacht sind Farbtemperaturen über 1800 K von Vorteil. Ab 3000 K kann die Farberkennung bei 100% liegen. Bei nebligen Bedingungen führt eine höhere Farbtemperatur tendenziell zu einer schlechteren Sicht. Je geringer die Farbtemperatur gewählt wird, desto geringer ist allerdings die Effizienz der LED-Leuchten. Gemäß Förderrichtlinien ist eine maximale Farbtemperatur von 3000 K zulässig. Bei dieser Farbtemperatur werden eine gute Dunkeladaptionszeit und Farbunterscheidungsvermögen und eine relativ effiziente Beleuchtung vereint. Betrachtet man die Lichtfarbe aus der Sicht nachtaktiver Tiere, wird von Seiten des Bundesamts für Naturschutz (vgl. BfN-Leitfaden von 2019) eine Farbtemperatur von maximal 3000 K (optimal maximal 2400 K) empfohlen, um den Blauanteil möglichst gering zu halten. Der Wert von 2700 Kelvin wäre somit ebenfalls eine Kompromisslösung zwischen Farberkennung des Menschen und dem Schutz nachtaktiver Tiere.
Im Rahmen der Bauausschusssitzung werden 3 Straßenleuchten für eine Lichtfarben-Bemusterung gezeigt. Vertreter:innen des Planungsbüros werden die Unterschiede der verschiedenen Lichtfarben von 2.200, 2.700 und 3.000 Kelvin hinsichtlich Farbwiedergabe, Effizienz usw. erläutern.