Hirtackerweg 2 + 4; Antrag auf isolierte Befreiung zur Verschiebung von 2 Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 551/2 und 551/3, Gem. Argelsried


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.10.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hauptstraße Ost“.

Auf dem Grundstück wurde ein Doppelhaus mit einem Doppelcarport und 2 offenen Stellplätzen genehmigt. Hierfür wurde auch eine Befreiung erteilt, da die Abstellplätze außerhalb der festgesetzten Bauräume für Garagen und Stellplätze liegen.

Die beiden offenen Stellplätze sollen nun nochmals verschoben werden. Als Begründung wird angegeben, dass aufgrund geplanter Neubebauung auf dem Grundstück Hirtackerweg 6 die geplante Garage an der Grundstücksgrenze zu Hirtackerweg 2 errichtet werden soll. Der Antragsteller möchte ungern seinen Zugangsweg zwischen der Nachbargarage und dem eigenen Stellplatz positioniert haben. Aufgrund dessen soll ein Stellplatz direkt an die Grenze verschoben werden und der andere neben den Doppelcarport.

Grundsätzlich ist die Errichtung von Stellplätzen nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 Buchstabe b BayBO verfahrensfrei. Jedoch steht hier die Festsetzung Nr. 7.2 des Bebauungsplans „Hauptstraße Ost“ mit seinen festgesetzten Bauräumen für Stellplätze entgegen. Aufgrund dessen ist für die geplante Verschiebung der beiden offenen Stellplätze eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.

Im Bebauungsplangebiet wurden bereits gleichartige Befreiungen zugelassen. Aus städtebaulicher Sicht ist das Vorhaben vertretbar; Gründe, welche gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans stehen, werden Seitens der Verwaltung nicht gesehen.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung Nr. 7.2 des Bebauungsplans „Hauptstraße Ost“ zur Verschiebung von 
Stellplatz Nr. 1 um 2 m an die Grundstücksgrenze zu Fl.Nr. 551/4, Gem. Argelsried und Stellplatz Nr. 2 neben den Doppelcarport
wird zugestimmt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung Nr. 7.2 des Bebauungsplans „Hauptstraße Ost“ zur Verschiebung von 
Stellplatz Nr. 1 um 2 m an die Grundstücksgrenze zu Fl.Nr. 551/4, Gem. Argelsried und Stellplatz Nr. 2 neben den Doppelcarport
wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Hirtackerweg 2+4_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 14.12.2023 16:22 Uhr