Hirtackerweg 2 + 4; Antrag auf isolierte Befreiung zur Verschiebung des Carports auf den Grundstücken Fl.Nrn. 551/2 und 551/3, Gem. Argelsried
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 23.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hauptstraße Ost“.
Auf dem Grundstück wurde ein Doppelhaus mit einem Doppelcarport und 2 offenen Stellplätzen genehmigt. Hierfür wurde auch eine Befreiung erteilt, da die Abstellplätze außerhalb der festgesetzten Bauräume für Garagen und Stellplätze liegen.
Der genehmigte Carport soll nun nochmals um 4 m in Richtung Straße verschoben werden. Als Begründung wird angegeben, hierdurch mehr Begrünung im Garten realisiert werden kann. Die Dimension des Doppelcarports bleibt hierbei unverändert. Es wurde sich hierbei an der genehmigten Situation auf dem Grundstück Hauptstr. 6 orientiert, bei welchem ebenfalls der Carport mit 1 m Abstand an die Straße heran genehmigt wurde. Ferner wird durch die Verschiebung auch die Zufahrt verkürzt, was eine Reduzierung von versiegelter Fläche mit sich bringt.
Grundsätzlich sind Carports nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BayBO verfahrensfrei. Jedoch steht hier die Festsetzung Nr. 7.1 des Bebauungsplans „Hauptstraße Ost“ mit seinen festgesetzten Bauräumen für Garagen entgegen. Aufgrund dessen ist für die geplante Verschiebung des Doppelcarports an die Straße heran eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich.
Im Bebauungsplangebiet wurde bereits eine gleichartige Befreiung zugelassen. Aus städtebaulicher Sicht ist das Vorhaben vertretbar; Gründe, welche gegen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans stehen, werden Seitens der Verwaltung nicht gesehen.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung Nr. 7.1 des Bebauungsplans „Hauptstraße Ost“ zur Verschiebung des genehmigten Doppelcarports um 4 m in Richtung der Straße „Hirtackerweg“, mit einem Abstand von 1 m zu dieser, wird zugestimmt.
Beschluss
Dem Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung Nr. 7.1 des Bebauungsplans „Hauptstraße Ost“ zur Verschiebung des genehmigten Doppelcarports um 4 m in Richtung der Straße „Hirtackerweg“, mit einem Abstand von 1 m zu dieser, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Hirtackerweg 2+4_Lageplan (.pdf)
Datenstand vom 14.12.2023 16:22 Uhr