Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Auf dem Grundstück wurden ein Einfamilien- und ein Mehrfamilienhaus, welche durch einen erdgeschossigen überdachten Fahrradraum miteinander verbunden sind, genehmigt. Zum Bestand gehören noch 3 Doppelgaragen (111 m²), welche an das Einfamilienhaus angebaut sind. Die Maße der Gebäude stellen sich wie folgt dar:
Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus
überbaute Fläche: 155,00 m² 248,00 m²
Wandhöhe: 2,90 / 4,41 m 6,81 m
Firsthöhe: 7,20 m 10,36 m
Dachform: Satteldach Satteldach
Dachneigung: 19,00 ° 28,30°
Geschossigkeit: E + D E + I + D
Beantragt werden nun der Umbau des Dachgeschosses beim bestehenden Mehrfamilienhaus sowie die Nutzungsänderung eines Einfamilien- zu einem Mehrfamilienhaus.
Es werden folgende Änderungen am Einfamilienhaus vorgenommen:
- Umbau zum Mehrfamilienhaus
- Errichtung eines Wintergartens mit einer Grundfläche von 31,40 m²
Die Wand- und Firsthöhe bei dem bestehenden Einfamilienhaus werden nicht verändert. Der Um- bzw. Ausbau findet hauptsächlich im Innenbereich statt. Jedoch wird im Erdgeschoss ein Wintergarten mit einer Grundfläche von 31,40 m² angebaut. Die Grundfläche des Bestandsgebäudes wird somit auf 186,40 m² erhöht.
Folgende Änderungen am bestehenden Mehrfamilienhaus sind geplant:
- Einbau von Gauben auf beiden Seiten des Daches
Durch die Errichtung der Gauben, welche von der Außenwand weitergeführt werden, entsteht eine neue Wandhöhe. Diese beträgt 8,36 m. In der Umgebung findet sich kein Gebäude, welches in Bezug von Wandhöhe und überbaute Fläche dem geplanten Vorhaben gleicht. Ferner wird durch die Summe der errichteten Gauben die Wirkung einer 3-geschossigen Bebauung erreicht, welche sich ebenfalls nicht mehr in die Umgebung einfügt.
Ein weiteres Kriterium ist die bereits überbaute Fläche von 544,00 m² welche sich wie folgt zusammensetzt:
- 3 Doppelgaragen - 111,00 m²
- Einfamilienhaus - 155,00 m²
- Zwischenbau - 30,00 m²
- Mehrfamilienhaus - 248,00 m²
Durch den geplanten Umbau sind auf dem Grundstück noch zusätzlich 16 Kfz-Stellplätze zu errichten (Tiefgarage nicht vorgesehen, da Bestand). Hinzu kommt noch die Zufahrt für die neu geschaffenen Abstellplätze. Das Grundstück würde dadurch enorm versiegelt werden, was sich in die umliegende Bebauung ebenfalls nicht mehr einfügen und zu bodenrechtlichen Spannungen führen würde.