Am Anger 3 ff; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von Doppelhäusern auf den Grundstücken Fl.Nrn. 217 und 213 T, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 11.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Grundstücke befinden sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.

Im Zuge des Antrages auf Vorbescheid werden folgende Fragen gestellt, über die der Bauausschuss zu entscheiden hat:

  1. Kann das vorgesehene Areal grundsätzlich mit Wohnbebauung nach BauGB § 34 bebaut werden?

Die Flurstücke 217 und 213 T, Gemarkung Gilching liegen im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.


  1. Kann die Bebauung mit Doppelhäusern erfolgen?

Eine Bebauung der vorgenannten Grundstücke kann grundsätzlich mit Doppelhäusern erfolgen, sofern sich diese nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen.


  1. Kann die Bebauung alternativ mit Doppelhäusern, einem Einzelhaus und einem Reihenhaus mit 3 Einheiten erfolgen?

Eine Bebauung mit Doppelhäusern, einem Einzelhaus und einem Reihenhaus mit 3 Einheiten ist ebenfalls grundsätzlich möglich, sofern sich diese nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen und alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.


  1. Können die Gebäude mit 2 Vollgeschossen und ausgebauten Dachgeschoss gebaut werden?
    Hierzu werden folgende Maße zugrunde gelegt: Wandhöhe 6,20 m, Firsthöhe 9,835 m, Dachneigung 36 Grad

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
                                    Kirchgasse 7a         Kirchgasse 7b         Am Anger 1
überbaute Fläche:                     171,00 m²                     179,00 m²                   362,00 m²
Wandhöhe:                                  6,11 m                         6,66 m                       6,20 m
Firsthöhe:                                  8,08 m                         9,16 m                     11,60 m

Eine Wandhöhe von 6,20 m und eine Firsthöhe von 9,835 m fügen sich in die Umgebung ein.
Die Dachneigung ist kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.


  1. Kann die Dachform wie folgt ausgeführt werden:
Alle Häuser mit Satteldach

Die Dachform ist kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.


  1. Können die Gebäude mit Dachgauben als Schleppdachgauben versehen werden?

Gauben und Schleppdachgauben sind grundsätzlich unter Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften zulässig.


  1. Können die Dächer der Gebäude mit Photovoltaikflächen versehen werden?

Die Errichtung von Photovoltaikflächen ist grundsätzlich möglich, die Anlagen sind kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.


  1. Kann das Maß der Bebauung folgende Werte betragen:
Grundflächenzahl: bis 0,6
Geschossflächenzahl: bis 1,2

Für die Berechnung wird die Gesamtfläche des neu zu bebauenden Areals zugrunde gelegt: Diese setzt sich zusammen aus einer Teilfläche der Fl.Nr. 213 mit 1694,2 m² und einer Teilfläche der Fl.Nr. 217 mit 599,8 m². Die Gesamtfläche des überplanten Bereichs beträgt 2294,00 m²

Die Grund- und Geschossflächenzahl ist kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1.        Kann das vorgesehene Areal grundsätzlich mit Wohnbebauung nach BauGB § 34 
bebaut werden?

Die Flurstücke 217 und 213 T, Gemarkung Gilching liegen im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.


2.        Kann die Bebauung mit Doppelhäusern erfolgen?

Eine Bebauung der vorgenannten Grundstücke kann grundsätzlich mit Doppelhäusern er-folgen, sofern sich diese nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfü-gen.


3.        Kann die Bebauung alternativ mit Doppelhäusern, einem Einzelhaus und einem 
Reihenhaus mit 3 Einheiten erfolgen?

Eine Bebauung mit Doppelhäusern, einem Einzelhaus und einem Reihenhaus mit 3 Einheiten ist ebenfalls grundsätzlich möglich, sofern sich diese nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen und alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.


4.        Können die Gebäude mit 2 Vollgeschossen und ausgebauten Dachgeschoss ge
baut werden?
Hierzu werden folgende Maße zugrunde gelegt: Wandhöhe 6,20 m, Firsthöhe 9,835 m, Dachneigung 36 Grad

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
                                    Kirchgasse 7a         Kirchgasse 7b         Am Anger 1
überbaute Fläche:                     171,00 m²                     179,00 m²                   362,00 m²
Wandhöhe:                                  6,11 m                         6,66 m                       6,20 m
Firsthöhe:                                  8,08 m                         9,16 m                     11,60 m

Eine Wandhöhe von 6,20 m und eine Firsthöhe von 9,835 m fügen sich in die Umgebung ein.
Die Dachneigung ist kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.


5.        Kann die Dachform wie folgt ausgeführt werden:
Alle Häuser mit Satteldach

Die Dachform ist kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.


6.        Können die Gebäude mit Dachgauben als Schleppdachgauben versehen werden?

Gauben und Schleppdachgauben sind grundsätzlich unter Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften zulässig.


7.        Können die Dächer der Gebäude mit Photovoltaikflächen versehen werden?

Die Errichtung von Photovoltaikflächen ist grundsätzlich möglich, die Anlagen sind kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.


8.        Kann das Maß der Bebauung folgende Werte betragen:
         Grundflächenzahl: bis 0,6
         Geschossflächenzahl: bis 1,2

Für die Berechnung wird die Gesamtfläche des neu zu bebauenden Areals zugrunde gelegt: Diese setzt sich zusammen aus einer Teilfläche der Fl.Nr. 213 mit 1694,2 m² und einer Teilfläche der Fl.Nr. 217 mit 599,8 m². Die Gesamtfläche des überplanten Bereichs beträgt 2294,00 m²

Die Grund- und Geschossflächenzahl ist kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.

Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

1.        Kann das vorgesehene Areal grundsätzlich mit Wohnbebauung nach BauGB § 34 
bebaut werden?

Die Flurstücke 217 und 213 T, Gemarkung Gilching liegen im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.


2.        Kann die Bebauung mit Doppelhäusern erfolgen?

Eine Bebauung der vorgenannten Grundstücke kann grundsätzlich mit Doppelhäusern er-folgen, sofern sich diese nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfü-gen.


3.        Kann die Bebauung alternativ mit Doppelhäusern, einem Einzelhaus und einem 
Reihenhaus mit 3 Einheiten erfolgen?

Eine Bebauung mit Doppelhäusern, einem Einzelhaus und einem Reihenhaus mit 3 Einheiten ist ebenfalls grundsätzlich möglich, sofern sich diese nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen und alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.


4.        Können die Gebäude mit 2 Vollgeschossen und ausgebauten Dachgeschoss ge
baut werden?
Hierzu werden folgende Maße zugrunde gelegt: Wandhöhe 6,20 m, Firsthöhe 9,835 m, Dachneigung 36 Grad

In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
                                    Kirchgasse 7a         Kirchgasse 7b         Am Anger 1
überbaute Fläche:                     171,00 m²                     179,00 m²                   362,00 m²
Wandhöhe:                                  6,11 m                         6,66 m                       6,20 m
Firsthöhe:                                  8,08 m                         9,16 m                     11,60 m

Eine Wandhöhe von 6,20 m und eine Firsthöhe von 9,835 m fügen sich in die Umgebung ein.
Die Dachneigung ist kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.


5.        Kann die Dachform wie folgt ausgeführt werden:
Alle Häuser mit Satteldach

Die Dachform ist kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.


6.        Können die Gebäude mit Dachgauben als Schleppdachgauben versehen werden?

Gauben und Schleppdachgauben sind grundsätzlich unter Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften zulässig.


7.        Können die Dächer der Gebäude mit Photovoltaikflächen versehen werden?

Die Errichtung von Photovoltaikflächen ist grundsätzlich möglich, die Anlagen sind kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.


8.        Kann das Maß der Bebauung folgende Werte betragen:
         Grundflächenzahl: bis 0,6
         Geschossflächenzahl: bis 1,2

Für die Berechnung wird die Gesamtfläche des neu zu bebauenden Areals zugrunde gelegt: Diese setzt sich zusammen aus einer Teilfläche der Fl.Nr. 213 mit 1694,2 m² und einer Teilfläche der Fl.Nr. 217 mit 599,8 m². Die Gesamtfläche des überplanten Bereichs beträgt 2294,00 m²

Die Grund- und Geschossflächenzahl ist kein Einfügungskriterium nach § 34 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Am Anger 3 ff_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 30.01.2024 06:28 Uhr