Sonderflughafen Oberpfaffenhofen, Beteiligung im Verfahren Neuordnung der Hochbauflächen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 11.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die EDMO Flugbetriebs GmbH (EDMO) hat bei der Regierung von Oberbayern – Luftamt Südbayern die Änderung des Lageplans Flugbetriebsflächen/Bauliche Anlagen aus dem Planfeststellungsbeschluss für den Sonderflughafen Oberpfaffenhofen beantragt. Zur Begründung wird im Antrag angeführt, dass sich seit der Planfeststellung im Jahr 2004 und nach dem Übergang des Flughafens auf die EDMO im Jahr 2017 einzelne Geschäftsfelder auf dem Flughafen, insbesondere im Bereich der Forschung und Entwicklung, weiterentwickelt haben und die damalige Anordnung der Hochbauflächen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen eines Forschungs- und Werksflughafen entsprechen. Durch das beantragte Vorhaben ist weder eine Erhöhung der zulässigen Baumasse, noch eine flugbetriebliche Kapazitätserweiterung vorgesehen.
Zu diesem Antrag wird ein vereinfachtes Planänderungsverfahren nach § 8 LuftVG i. V. m. Art. 76 Abs. 3 BayVwVfG mit Fachstellenbeteiligung durchgeführt. Die Unterlagen sind in Anlage für die Mitglieder des Gemeinderates beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Sachverhalt „Sonderflughafen Oberpfaffenhofen, Beteiligung im Verfahren Neuordnung der Hochbauflächen“. Einwendungen gegen die Planungen werden nicht vorgetragen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Sachverhalt „Sonderflughafen Oberpfaffenhofen, Beteiligung im Verfahren Neuordnung der Hochbauflächen“. Einwendungen gegen die Planungen werden nicht vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
Datenstand vom 30.01.2024 06:28 Uhr