Jahresrechnung 2023; Genehmigung der Jahresrechnung und Beauftragung der örtlichen Rechnungsprüfung.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Jahresrechnung 2023 wurde am 17.01.2023 erstellt.
Die wesentlichen Zahlen können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:


Haushaltsplan 2023
Jahresrechnung 2023
Differenz
Verwaltungshaushalt
54.183.920,00 €
58.809.227,09 €
4.648.056,09 €
davon Zuführung aus dem 
Vermögenshaushalt
2.259.820,00 €
0 €
-2.259.820,00 €
davon Zuführung in den 
Vermögenshaushalt
0 €
6.618.921,04 €
6.618.921,04 €
Vermögenshaushalt
13.127.404,00 €
8.550.460,23 €
-2.227.123,77 €
davon Entnahme aus 
der Allgemeinen Rücklage
7.052.107,00 €
0 €
-7.052.107,00 €
davon Zuführung zur 
Allgemeinen Rücklage
0 €
1.316.910,22 €
1.316.910,22 €


Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamtergebnis
Bereinigte Soll-Einnahmen
58.809.227,09
8.550.460,23
67.359.687,32
Bereinigte Soll-Ausgaben
58.809.227,09
8.550.460,23
67.359.687,32
Etwaiger Unterschied (Fehlbetrag)
-
-
-

Der Rücklagenstand zum 31.12.2023 beträgt somit                           15.175.636,97 € 
Der Schuldenstand der Gemeinde zum 31.12.2023 beträgt               12.791.775,88 €
davon für Neubau Rathaus                                                                     11.466.666,78 €

Nach Art. 66 Abs. 1 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, sind sie vom Gemeinderat zu beschließen.


In der Anlage sind sämtliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Rechnungsjahr 2023 aufgeführt und erläutert. Da eine Abgrenzung, bis zu welchem Betrag über- und außerplanmäßige Ausgaben als „erheblich“ im Sinne des Art. 66 Abs. 1 GO anzusehen sind, weder im Gesetz noch in der Geschäftsordnung getroffen wurde, erscheint es zweckmäßig, die Mehrausgaben durch den Gemeinderat beschließen zu lassen.
Als Anlagen sind der Rechenschaftsbericht mit Jahresrechnung 2023 und die Gesamtaufstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, welche nicht durch die Deckungsreserve abgedeckt sind und die Erläuterungen dazu beigefügt.
Die ausführliche Haushaltsrechnung liegt im Rathaus Gilching, Zimmer O1.10, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO von der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht Kenntnis.

  2. Der Gemeinderat genehmigt die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht in allen Teilen.

  3. Der Gemeinderat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO i. V. mit Art. 103 GO für das Rechnungsjahr 2023. Anschließend ist die Jahresrechnung durch den Gemeinderat festzustellen (Art. 103 Abs. 3 GO) 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO von der Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht Kenntnis.

  2. Der Gemeinderat genehmigt die Jahresrechnung 2023 der Gemeinde Gilching mit Rechenschaftsbericht in allen Teilen.

  3. Der Gemeinderat beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 102 Abs. 2 GO i. V. mit Art. 103 GO für das Rechnungsjahr 2023. Anschließend ist die Jahresrechnung durch den Gemeinderat festzustellen (Art. 103 Abs. 3 GO) 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Jahresrechnung 2023 ohne Einzelpläne 2 (.pdf)

Datenstand vom 22.02.2024 11:39 Uhr