Jahresrechnung 2023; Genehmigung der Jahresrechnung und Beauftragung der örtlichen Rechnungsprüfung.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 23.01.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 23.01.2024 | ö | beschließend | 3 |
Sachverhalt
davon für Neubau Rathaus 11.466.666,78 €
In der Anlage sind sämtliche über- und außerplanmäßige Ausgaben im Rechnungsjahr 2023 aufgeführt und erläutert. Da eine Abgrenzung, bis zu welchem Betrag über- und außerplanmäßige Ausgaben als „erheblich“ im Sinne des Art. 66 Abs. 1 GO anzusehen sind, weder im Gesetz noch in der Geschäftsordnung getroffen wurde, erscheint es zweckmäßig, die Mehrausgaben durch den Gemeinderat beschließen zu lassen.
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Dokumente
Jahresrechnung 2023 ohne Einzelpläne 2 (.pdf)