Interkommunale Zusammenarbeit; Kooperation mit dem Standesamt der Gemeinde Weßling, Kleine Übertragung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Weßling hat sich an die Gemeinde Gilching gewandt, da sie an einer interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des Standesamts interessiert ist. Das Standesamt in Weßling hat Probleme mit der personellen Ausstattung und der geforderten Qualifikation (Abschluss 3. Qualifikationsebene bei Beamten bzw. Abschluss Beschäftigtenlehrgang 2 bei Angestellten für Standesbeamte). 

Da die Thematik viele Landkreisgemeinden betrifft, versendete das LRA im Juni 2023 ein Schreiben mit der Empfehlung, wegen des Fachkräftemangels künftig stärker auf interkommunale Zusammenarbeit zu setzen. Dafür spricht auch, dass bei Beurkundungsfällen zunehmend komplexes ausländisches Recht zu beachten ist und Standesämter mit entsprechend geschultem Personal und höheren Fallzahlen von der Erfahrung mit diesen Fällen profitieren. Der Gemeinderat der Gemeinde Weßling hatte sich bereits 2020 für eine mögliche Kooperation mit der Gemeinde Gilching beim Standesamt ausgesprochen.

Die kleine Übertragung bedeutet, dass die Durchführung von Aufgaben des Standesamts Weßling auf das Standesamt Gilching übertragen werden. Der Weßlinger Standesamtsbezirk und das Weßlinger Standesamt bleiben dabei unverändert bestehen. Die Weßlinger Bürger können Beurkundungen und Trauungen weiterhin vor Ort vornehmen lassen. Auch der Aktenbestand bleibt in Weßling.

Die Leitung des Standesamts wird künftig durch die Gemeinde Gilching wahrgenommen. Die Mitarbeiterin der Gemeinde Gilching, die diese Aufgabe übernehmen wird, ist bereits im Standesamt Gilching tätig, ist als Standesbeamtin bestellt und hat gerade den Beschäftigtenlehrgang 2 (BL 2) absolviert. Die Bestellung zur Standesamtsleiterin für Weßling kann vorgenommen werden, sobald die entsprechenden Gemeinderatsbeschlüsse in Gilching und Weßling gefasst wurden und die Vereinbarung zur kleinen Übertragung von der Rechtsaufsicht des Landratsamts genehmigt und von den Bürgermeistern unterschrieben wurde.  Sie ist zum Februar 2024 geplant. Die stellvertretende Leitung übernimmt der langjährige Standesamtsleiter der Gemeinde Gilching. Durch die Bestellung der Standesamtsleitung für Weßling kann die Beschäftigte mit dem neu erworbenen BL II entsprechend eingesetzt werden. Eine entsprechende Eingruppierung ist vorgesehen. Langfristig kann ihr zudem eine Perspektive im Standesamt eröffnet werden, was zur Mitarbeiterbindung beiträgt.

Standesbeamtin in Weßling ist weiterhin die derzeitige Beschäftigte. Nach Übernahme der Standesamtsleitung durch die Gemeinde Gilching hat das LRA zudem die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Leiterin des Weßlinger Bürgerservices in Aussicht gestellt, sodass sie dann als weitere Standesbeamtin für Weßling bestellt werden kann. Den Standesamtskurs hat diese bereits im letzten Jahr absolviert.

Für die Wahrnehmung von Aufgaben für das Weßlinger Standesamt wurde die Zahlung einer jährlichen Pauschale in Höhe von 2 Euro je Einwohner durch die Gemeinde Weßling an die Gemeinde Gilching vereinbart. Hinzu kommen vereinnahmte Gebühren und Auslagen.

Die Vereinbarung zur kleinen Übertragung ist inhaltlich von den Verwaltungen und den Bürgermeistern der beiden Gemeinden abgestimmt worden und liegt derzeit bei der Rechtsaufsicht zur Prüfung. Die dem Landratsamt vorgelegte Fassung kann der Anlage entnommen werden. 

Für den Beschluss ist gemäß Art. 2 Abs. 2 BayAGPStG eine Zweidrittelmehrheit in beiden Gremien erforderlich. Der Beschluss wird vorbehaltlich eines positiven Beschlusses des Weßlinger Gemeinderats sowie der Genehmigung des Vertrags durch das Landratsamt Starnberg gefasst.

Der Beschluss zur Bestellung der Standesamtsleitung erfordert keine Zweidrittelmehrheit.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching stimmt zu, dass es zur Durchführung von Aufgaben zu einer kleinen Übertragung vom Standesamt Weßling zum Standesamt Gilching auf der Grundlage der in Anlage 1 beigefügten Vereinbarung kommt. Er ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die Vereinbarung zu unterzeichnen, die das Landratsamt genehmigt hat, sofern der Inhalt und die Absicht dem entspricht, was in der Anlage beigefügt ist. 

  2. Der Gemeinderat stimmt zu, dass Frau Spreng die Leitung des Standesamts Weßling und Herr Meier die Stellvertretung übernimmt.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching stimmt zu, dass es zur Durchführung von Aufgaben zu einer kleinen Übertragung vom Standesamt Weßling zum Standesamt Gilching auf der Grundlage der in Anlage 1 beigefügten Vereinbarung kommt. Er ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die Vereinbarung zu unterzeichnen, die das Landratsamt genehmigt hat, sofern der Inhalt und die Absicht dem entsprechen, was in der Anlage beigefügt ist. 

  2. Der Gemeinderat stimmt vorbehaltlich der Zustimmung des Landratsamtes zu, dass Frau Spreng die Leitung des Standesamts Weßling und Herr Meier die Stellvertretung übernimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.02.2024 11:39 Uhr