GEOTHERMIEPROJEKT GAUTING-WEST Vollzug des Bundesberggesetzes „Erlaubnisfeld „Gauting-West“ Silenos EnergyGeothermie Gauting Interkommunal GmbH & Co. KG Hauptbetriebsplan „Herrichtung des Sammelbohrplatzes am Standort Frohnloh und Durchführung der Bohrarbeiten Frohnloh TH1 und TH2“ Flurstücknummer: 61; Gemeinde Krailing, Gemarkung Frohnloh, Landkreis Starnberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 15.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 15.04.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, beteiligt die Gemeinde Gilching/Nachbargemeinde als Träger öffentlicher Belange.

Die Silenos Energy Geothermie Gauting Interkommunal GmbH & Co. KG plant die Niederbringung von zwei geothermischen Tiefbohrungen von einem Sammelbohrplatz im Unterbrunner Holz bzw. Frohnloher Buchet, westlich der Staatsstraße 2069 (Anlage 1, Luftbild).

Ziel ist die Erschließung von Wärme zur Fernwärmeversorgung der Gemeinden Gauting und Gilching, Weßling und weiterer Gewerbegebiete, wie dem in Planung befindlichen benachbarten Galileo Park.

Das Geothermieprojekt Gauting-West und damit der Ausbau der erneuerbaren Energie liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit (§ 2 Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien – EEG; Art. 2 Abs. 5 Satz 2 BayKlimaG).
Der gegenständliche Hauptbetriebsplan beschreibt die Herrichtung des Sammelbohrplatzes am Standort Frohnloh sowie das Abteufen der Bohrungen Th1 und Th2.

Für das Vorhaben erfolgte im Vorfeld eine allgemeine Vorprüfung. Aufgrund der überschlägigen Prüfung ist das Bergamt Südbayern zu dem Ergebnis gekommen, dass im vorliegenden Fall keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.
Das Ergebnis wurde im oberbayerischen Amtsblatt Nummer 16 vom 09.06.2023 (Anlage 2) veröffentlicht.
Der Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern ist bis zum 26.04.2024 eine Stellungnahme der Gemeinde Gilching digital zu übermitteln. 

Aus den vorliegenden Antragsunterlagen können keine Belange erkannt werden, welche die Gemeinde Gilching tangieren.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 09.04.2024 und beschließt:
Der Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching nicht tangiert werden und somit keine Einwendungen vorgebracht werden.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 09.04.2024 und beschließt:
Der Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern ist mitzuteilen, dass Belange der Gemeinde Gilching nicht tangiert werden und somit keine Einwendungen vorgebracht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Anlage 1 Luftbild (.pdf)
Anlage 2 OAmtsbl.16_2023 (.pdf)

Datenstand vom 17.04.2024 09:26 Uhr