Herbststr. 1; Bauantrag zum Anbau an eine Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 129/3, Gem. Argelsried
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 19.08.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird der Anbau an eine bestehende, genehmigte Garage.
Die Garage wurde mit einer Länge von 7,36 genehmigt. Der geplante Anbau soll mit einer Länge von 8,30 m errichtet werden. Zwischen Garage und Grundstücksgrenze (ca. 1,5 m Abstand) soll zudem noch ein geschlossener Gang mit einer Gesamtlänge von 13,10 m und einer Höhe von 2,75 m direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden.
Nach Art. 6 Abs. 7 BayBO sind in den Abstandsflächen, auch wenn sie nicht an der Grundstücksgrenze errichtet werden, zulässig
- Garagen einschließlich ihrer Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge
zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätte mit einer mittle-
ren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m.
Demnach ist das geplante Vorhaben nicht möglich, da eine zulässige Grenzlänge (Gang mit einer Länge von 13 m und einer Höhe von 2,75 m) von 9 m überschritten wird und dadurch nachbarschützende Belange tangiert sind, welche hier in Form von Abstandsflächen zu tragen kommen. Ferner kann die gdl. Abstandsflächensatzung ebenfalls nicht eingehalten werden, da für den Anbau des Lagers an die Garage eine Mindestabstandsfläche von 3 m nicht eingehalten wird.
Das Vorhaben löst nach Art. 6 BayBO Abstandsflächen aus, welche nicht auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden können und somit auf dem angrenzenden Nachbargrundstück zu liegen kommen. Hierfür wäre eine Abstandsflächenübernahme erforderlich, die jedoch aktuell nicht vorliegt. Auch hat der betroffene Grundstücksnachbar dem Vorhaben seine Zustimmung mittels Unterschrift auf der Planzeichnung nicht erteilt.
Zum geplanten Vorhaben liegt ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen vor. Bauordnungsrechtlich ist dieser allerdings vom Landratsamt Starnberg zu prüfen.
Rein von der Grundfläche her würde sich das geplante Vorhaben zwar in die Umgebung einfügen, da aber nachbarschützende Belange betroffen sind und weitere Bezugsfälle vermieden werden sollten, sollte von einer Zustimmung zum Vorhaben abgesehen werden.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da weder die gesetzlichen Abstandsflächen, noch die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe eingehalten werden können und dadurch nachbarschützende Belange tangiert sind.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da weder die gesetzlichen Abstandsflächen, noch die Satzung der Gemeinde Gilching über Abweichende Maße der Abstandsflächentiefe eingehalten werden können und dadurch nachbarschützende Belange tangiert sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Der Antrag ist somit abgelehnt.
Dokumente
Herbststr. 1_Lageplan (.pdf)
Datenstand vom 08.10.2024 07:45 Uhr