Bericht des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Nach Art. 103 GO ist die Jahresrechnung von einem Rechnungsprüfungsausschuss (örtliche Rechnungsprüfung) zu prüfen. Die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Gilching wurde in den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses am 29.11.2022, 13.12.2022, 10.01.2023 im Rathaus geprüft. Über die Beratungen wurde eine Niederschrift angefertigt. Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung wird vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, bzw. von dessen Stellvertreter in der Sitzung vorgetragen. Sodann kann der Gemeinderat die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Gilching nach Art. 102 Abs. 3 GO feststellen und die Entlastung erteilen.

Hinweis:
Die Mitglieder des Gemeinderates können jederzeit die Berichte über die Prüfungen einsehen (Art. 102 Abs. 5 GO).

Eine Stellungnahme der Verwaltung war nicht erforderlich, da der Rechnungsprüfungsausschuss im Abschlussbericht keine Beanstandungen anführte. Die ausgesprochenen Empfehlungen wurden an die einzelnen Abteilungen weitergeleitet.

Beschlussvorschlag

a)        Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

b)        Entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses wird die Jahresrechnung 2021 mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

c)        Für die Jahresrechnung 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Diskussionsverlauf

BM Walter gibt den Vorsitz an den Zweiten Bürgermeister Martin Fink ab.

Beschluss

a)        Der Gemeinderat nimmt den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 zur Kenntnis und stimmt diesem zu.

b)        Entsprechend dem Vorschlag des Rechnungsprüfungsausschusses wird die Jahresrechnung 2021 mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

c)        Für die Jahresrechnung 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(BM Walter hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.)

Datenstand vom 20.03.2024 06:52 Uhr