Gemeindlicher Wohnungsbau Frühlingstraße 21; Beauftragung von Honorarleistungen für Technische Ausrüstung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 23.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 23.09.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für die Planung des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 werden Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung benötigt.

Die angefragten Leistungen betreffen die Anlagengruppen

1 Abwasser, Wasser, Sanitär im Gebäude 
2 Wärmeversorgungsanlagen (Hier: Wärmeverteilung)
3 Lufttechnische Anlagen
4 Starkstromanlagen
5 Telekommunikationsanlagen
6 Aufzugsanlagen

Zumal sich die Planung noch in der Vorentwurfsphase befindet, kann nur eine sehr grobe Einschätzung der anrechenbaren Baukosten gegeben werden. Daher wurde für die Angebotsabgabe der Schwierigkeitsgrad (Honorarzone „II unten“ nach HOAI, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) vorgeben und die Bieter aufgefordert Zu- oder Abschläge auf diesen Honorarsatz zu geben. Den Büros wurde es frei gestellt für ein oder mehrere Anlagengruppen ein Angebot abzugeben. Eine Vergabe erfolgt daher für jede Anlagengruppe einzeln.

Zur Wahrung der Bieterinteressen und Geschäftsgeheimnisse sind die Ergebnisse vertraulich zu halten, aus diesem Grund liegen die Angebote den nicht-öffentlichen Sitzungsunterlagen bei.

Der Zuschlag ist dem jeweilig wirtschaftlichsten Angebot zu erteilen.

Das tatsächliche Honorar ergibt sich auf Grundlage der anrechenbaren Kosten und den Tafelwerten auf Grundlage § 56 HOAI erst nach Vorliegen der Kostenberechnung.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 55 HOAI, Leistungsphase 1 bis 9 für die Anlagengruppe 1 des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 wird das Ingenieurbüro Wimmer aus Gersthofen auf Grundlage des Angebots vom 29.08.2024 beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. HAV-KOM-Vertragsmuster (Handbuch für Architekten- und Ingenieurverträge sowie für Ausschreibung und Vergabe im kommunalen Hochbau).

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 55 HOAI, Leistungsphase 1 bis 3 und 5 bis 9 für die Anlagengruppe 2 des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 wird das Ingenieurbüro Wimmer aus Gersthofen auf Grundlage des Angebots vom 29.08.2024 beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. HAV-KOM-Vertragsmuster.

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 55 HOAI, Leistungsphase 1 bis 3 und 5 bis 9 für die Anlagengruppe 3 des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 wird das Ingenieurbüro Wimmer aus Gersthofen auf Grundlage des Angebots vom 29.08.2024 beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. HAV-KOM-Vertragsmuster.

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 55 HOAI, Leistungsphase 1 bis 3 und 5 bis 9 für die Anlagengruppe 4 des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 wird das Ingenieurbüro MTM-Plan aus Eschlkam auf Grundlage des Angebots vom 18.09.2024 beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. HAV-KOM-Vertragsmuster.

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 55 HOAI, Leistungsphase 1 bis 3 und 5 bis 9 für die Anlagengruppe 5 des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 wird das Ingenieurbüro MTM-Plan aus Eschlkam auf Grundlage des Angebots vom 18.09.2024 beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. HAV-KOM-Vertragsmuster.

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 55 HOAI, Leistungsphase 1 bis 3 und 5 bis 9 für die Anlagengruppe 6 des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 wird das Architekturbüro Füllemann aus Gilching auf Grundlage des Angebots vom 11.09.2024 beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. HAV-KOM-Vertragsmuster.

Diskussionsverlauf

Zunächst stellt GR Fiegert folgenden Antrag:

Beschluss 1

Der TGA-Planer soll abweichend von der Projektbeschreibung nicht auf Fernwärme in der Wärmeerzeugung festgelegt bleiben, sondern die für die Mieter günstigste Wärmeerzeugungsvariante gem. seiner HOAI-Planungsgrundleistungsverpflichtung erarbeiten. 
Dem Gemeinderat soll dann eine, für Laien nachvollziehbare, vergleichende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zur Entscheidung über den Wärmeerzeuger vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Hiermit ist der Antrag abgelehnt. Im Anschluss wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.

Beschluss 2

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 55 HOAI, Leistungsphase 1 bis 9 für die Anlagengruppe 1 des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 wird das Ingenieurbüro Wimmer aus Gersthofen auf Grundlage des Angebots vom 29.08.2024 beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. HAV-KOM-Vertragsmuster (Handbuch für Architekten- und Ingenieurverträge sowie für Ausschreibung und Vergabe im kommunalen Hochbau).

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 55 HOAI, Leistungsphase 1 bis 3 und 5 bis 9 für die Anlagengruppe 2 des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 wird das Ingenieurbüro Wimmer aus Gersthofen auf Grundlage des Angebots vom 29.08.2024 beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. HAV-KOM-Vertragsmuster.

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 55 HOAI, Leistungsphase 1 bis 3 und 5 bis 9 für die Anlagengruppe 3 des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 wird das Ingenieurbüro Wimmer aus Gersthofen auf Grundlage des Angebots vom 29.08.2024 beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. HAV-KOM-Vertragsmuster.

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 55 HOAI, Leistungsphase 1 bis 3 und 5 bis 9 für die Anlagengruppe 4 des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 wird das Ingenieurbüro MTM-Plan aus Eschlkam auf Grundlage des Angebots vom 18.09.2024 beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. HAV-KOM-Vertragsmuster.

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 55 HOAI, Leistungsphase 1 bis 3 und 5 bis 9 für die Anlagengruppe 5 des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 wird das Ingenieurbüro MTM-Plan aus Eschlkam auf Grundlage des Angebots vom 18.09.2024 beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. HAV-KOM-Vertragsmuster.

  1. Mit den Objektplanungsleistungen nach § 55 HOAI, Leistungsphase 1 bis 3 und 5 bis 9 für die Anlagengruppe 6 des gemeindlichen Wohnungsbaus Frühlingstraße 21 wird das Architekturbüro Füllemann aus Gilching auf Grundlage des Angebots vom 11.09.2024 beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gem. HAV-KOM-Vertragsmuster.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.09.2024 06:24 Uhr