Vollzug der Gemeindeordnung; Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Gilching; Bekanntmachung von Satzungen und Verordnungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Da am 29. Dezember 2023 die Verordnung zur Änderung der Bekanntmachungsverordnung (GVBl. 2023 S. 655) veröffentlicht wurde, ist das Landratsamt an uns herangetreten mit der Bitte, Satzungen und Verordnungen künftig nicht mehr im Amtsblatt des Landratsamts, sondern eigens zu veröffentlichen. Seit März sind wir die einzige Gemeinde, die noch im Amtsblatt des Landratsamts veröffentlicht. Die Änderungsverordnung trat bereits am 1. Januar 2024 in Kraft. 

Die Änderungsverordnung passt die bisherige Bekanntmachungsverordnung des StMI an Art. 17 Abs. 3 des Bayerischen Digitalgesetzes und die letzten Änderungen des Art. 26 der Gemeindeordnung an, die auch ausschließlich digitale Bekanntmachungen gemeindlicher Satzungen gesetzlich zugelassen haben. 

Die Verwaltung schlägt daher vor, Bekanntmachungen künftig ausschließlich digital zu veröffentlichen. Dies soll mittels einem eigenen Amtsblatt, das auf der homepage der Gemeinde hinterlegt wird, geschehen.

Um dies umzusetzen, ist ein Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Gilching notwendig.

Nach Fassung des Beschlusses ist noch die Bekanntmachung der Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Gilching im digitalen Amtsblatt des Landkreises Starnberg erforderlich.  

Finanzielle Auswirkungen

Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Gilching: 
 
  1. § 36 erhält folgende Fassung: 

§ 36 Art der Bekanntmachung
 
Satzungen und Verordnungen werden durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Gilching elektronisch im Internet (www.gilching.de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachungen/amtsblatt/) amtlich bekannt gemacht.


  1. Diese Änderung tritt am 01.05.2024 in Kraft. 
 
 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Gilching: 
 
  1. § 36 erhält folgende Fassung: 

§ 36 Art der Bekanntmachung
 
Satzungen und Verordnungen werden durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Gilching elektronisch im Internet (www.gilching.de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachungen/amtsblatt/) amtlich bekannt gemacht.


  1. Diese Änderung tritt am 01.05.2024 in Kraft. 
 
Die amtlichen Bekanntmachungen werden weiterhin auch im Schaukasten der Gemeinde Gilching ausgehängt.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Muster Amtsblatt Gilching (.pdf)

Datenstand vom 30.04.2024 10:59 Uhr