Pflegekonferenz über die Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) „Pflegekonferenz im Landkreis Starnberg (PfleKo STA)“ und Entsendung eines Vertreters/ einer Vertreterin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Landratsamt Starnberg richtet eine Arbeitsgemeinschaft Pflegekonferenz im Landkreis Starnberg (PfleKo STA)“ ein. 
Dazu hat es eine Kooperationsvereinbarung nach Art. 4 KommZG § 8a Abs. 3 SGB XI, Art. 77a Abs. 2 AGSG und § 49 AVSG vorgelegt. Ebendiese eröffnet die Möglichkeit, Pflegekonferenzen als regionale Ausschüsse insbesondere zur Beratung über Fragen der Pflegeversicherung und der vor Ort notwendigen Pflege- und Unterstützungsstrukturen einzurichten. 
Die Pflegekonferenz soll ein wichtiger Baustein beim Finden, bei der Steuerung und Unterstützung beim Ausbau der notwendigen pflegerischen Versorgungsstrukturen im Landkreis Starnberg sein und dazu das Wissen der lokalen Akteure im Bereich Pflege besser nutzen. 
Die ARGE „Pflegekonferenz im Landkreis Starnberg“ dient ferner dem Zweck, Vertreterinnen und Vertretern der an der sozialen und pflegerischen Versorgung der Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger beteiligten Akteure eine Beratungsplattform anzubieten. Deshalb übernimmt die ARGE eine öffentlich-rechtliche Trägerschaft.
Gegenstand der Kooperationsvereinbarung ist die Einrichtung und die gemeinsame, finanzielle Trägerschaft des regionalen Ausschusses „Pflegekonferenz im Landkreis Starnberg (PfleKo STA)“ gemäß § 8a Abs. 3 SGB XI, Art. 77a Abs. 2 AGSG und § 49 AVSG für den systematischen Austausch fachlichen Wissens der lokalen Akteure in der Pflege über die soziale und pflegerische Versorgung der Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger.

Das Landratsamt – Integrierte Sozialplanung – bittet die Gemeinden, eine Vertreterin/ einen Vertreter einer Organisation, Einrichtung, Behörde, Amt, Netzwerk oder Stelle in die jährliche Plenumssitzung zu entsenden. Für die Vertreterin/ den Vertreter besteht dann die Möglichkeit, sich in einem der aktuell fünf Arbeitskreise (siehe Präsentation in der Anlage) oder gar über die Leitung eines solchen Arbeitskreises im Lenkungskreis einbringen (Siehe dazu § 4, 7 und 8 der GO PfleKo STA). 

Die erste, konstituierende Sitzung der PfleKo STA mit den Vertreterinnen und Vertretern der Gründungsmitglieder findet am 08.07.2024 ab 09:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Landratsamtes Starnberg statt.

Bisher wurden der Verwaltung folgende Vorschläge genannt:
Herr Dr. Michael Rappenglück
Herr Dr. Stefan Hartmann
Frau Sonja Gaja

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die Kooperationsvereinbarung über die Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Pflegekonferenz im Landkreis Starnberg (PfleKo STA)“ nach Art. 4 KommZG als Träger des beratenden regionalen Ausschusses nach § 8a Abs. 3 SGB XI, Art. 77a Abs. 2 AGSG vom 08.07.2024 zu unterzeichnen. 

Diskussionsverlauf

Nach ausführlicher Diskussion schlägt BM Walter vor, sich mit den vorgeschlagenen Personen zu treffen. In dieser Runde soll der Vertreter/ die Vertreterin bestimmt werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, die Kooperationsvereinbarung über die Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Pflegekonferenz im Landkreis Starnberg (PfleKo STA)“ nach Art. 4 KommZG als Träger des beratenden regionalen Ausschusses nach § 8a Abs. 3 SGB XI, Art. 77a Abs. 2 AGSG vom 08.07.2024 zu unterzeichnen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Vilsmayer stellt folgenden Antrag:

Beschluss 2

BM Walter wird ermächtigt, den Vertreter/ die Vertreterin direkt an das Landratsamt zu melden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.07.2024 14:19 Uhr