Änderung der Satzung über das Marktwesen in der Gemeinde Gilching
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 18.06.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 18.06.2024 | ö | beschließend | 7 |
Sachverhalt
Seit dem Jahr 1981 gibt es den Wochenmarkt in Gilching.
Dieser findet immer donnerstags von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.
Fällt der Markttag (Donnerstag) auf einen Feiertag, findet der Markt nicht statt.
Von Seiten der Marktteilnehmer wurde angeregt, den Markt um einen Tag vorzuverlegen, wenn am Donnerstag ein Feiertag ist.
Die Satzung über das Marktwesen bedarf deshalb einer Änderung; diese Änderung soll zum 01. September 2024 in Kraft treten.
Dieser findet immer donnerstags von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.
Fällt der Markttag (Donnerstag) auf einen Feiertag, findet der Markt nicht statt.
Von Seiten der Marktteilnehmer wurde angeregt, den Markt um einen Tag vorzuverlegen, wenn am Donnerstag ein Feiertag ist.
Die Satzung über das Marktwesen bedarf deshalb einer Änderung; diese Änderung soll zum 01. September 2024 in Kraft treten.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beschließt die Änderung der Satzung über das Marktwesen in der Gemeinde Gilching.
Die Änderungssatzung tritt am 01. September 2024 in Kraft.
Die Änderungssatzung tritt am 01. September 2024 in Kraft.
Diskussionsverlauf
Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beschließt die Änderung § 3 Abs. 1 der Satzung über das Marktwesen in der Gemeinde Gilching wie folgt:
Beschluss
Der Wochenmarkt findet jeweils am Donnerstag jeder Woche in der Zeit von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.
Fällt dieser Tag auf einen Feiertag, wird der Wochenmarkt um einen Tag vorverlegt.
Fällt dieser Tag auf einen Feiertag, wird der Wochenmarkt um einen Tag vorverlegt.
Die Änderungssatzung tritt am 01. September 2024 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
Dokumente
Satzungsänderung_Marktsatzung2024 (.pdf)
Datenstand vom 01.07.2024 14:19 Uhr