Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Gilching (Landkreis Starnberg) -Hebesatzsatzung vom 01. Januar 2025-


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.10.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Hauptveranlagungszeitrum der Grundsteuer endet am 31.12.2024.
Die neu zu erlassenden Grundsteuerbescheide ab Anfang 2025 müssen jedoch 
auf einen zum Zeitpunkt des Bescheid-Erlasses gültigen Hebesatz rekurrieren. Bislang wurden die Hebesätze stets im Rahmen der Haushaltssatzung im Januar beschlossen.

In 2025 könnte es somit tatsächlich bzgl. Hebesatz zu einem rechtsfreien Zeitraum kommen. Um dem zuvorzukommen sollte der Gemeinderat eine Hebesatzsatzung beschließen, die ab 1.1.2025 Gültigkeit besitzen sollte. Eine Änderung der Realsteuerhebesätze im Vergleich zum Haushaltsjahr 2024 ist mit dem Erlass nicht verbunden.

Die Hebesatzsatzung ist mit Erlangung der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2025 formal aufzuheben. 

Finanzielle Auswirkungen

Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Gilching (Landkreis Starnberg) -Hebsatzsatzung vom 01.Januar 2025- in der vorgelegten Form zu.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Gemeinde Gilching (Landkreis Starnberg) -Hebesatzsatzung vom 01.Januar 2025- in der vorgelegten Form zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2024 11:17 Uhr