Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe: Errichtung des Wertstoffhofes Gilching - Herstellung der Bebaubarkeit


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Sitzung vom 22.10.2024 hat der Gemeinderat dem Erbbaurechtsvertrag auf der FlurNr. 139/2 zur Errichtung des neuen Wertstoffhofes Gilching zugestimmt. Ein Teil der Kosten der Baumaßnahme (Abschlagszahlungen) wird noch im Haushaltsjahr 2024 erwartet. Dies wird einen außer- bzw. überplanmäßigen Finanzbedarf von voraussichtlich etwa 500.000 € auslösen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Im Haushaltsplan 2023 waren für die Baumaßnahme Kosten von 800.000 € veranschlagt, wurden aber nicht ausgegeben. Im Zuge der Haushaltsplanung 2024 wurde die Umsetzung ebenfalls als unwahrscheinlich bewertet und daher keine Mittel eingeplant. 
Die Gemeinde Gilching verfügt in 2024 aufgrund überplanmäßiger Einnahmen im Bereich der Gewerbesteuer von rund 2 Mio. € über ausreichend Liquidität um diese Ausgaben zu kompensieren. Die Schlussrechnung der Baumaßnahme wird innerhalb der Haushaltsplanung 2025 berücksichtigt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe von 500.000 € als Abschlagszahlung zur Finanzierung der Maßnahme „Errichtung des Wertstoffhofes Gilching“ zu. 
Die zu erwartende Restzahlung ist in den Haushaltsplan 2025 einzustellen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Ausgabe von 500.000 € als Abschlagszahlung zur Finanzierung der Maßnahme „Errichtung des Wertstoffhofes Gilching“ zu. 
Die zu erwartende Restzahlung ist in den Haushaltsplan 2025 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.12.2024 13:57 Uhr