Ab dem Schuljahr 2026 wird stufenweise in Bayern ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt, zunächst für die Erstklässler im Schuljahr 2026/27, und weiter bis zum Schuljahr 2029/30 für alle Kinder der 1. bis 4. Klassenstufe. Damit wird der Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Ende der Grundschulzeit verlängert. Der Rechtsanspruch ist bundesgesetzlich im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) geregelt.
Die Kinder haben den Anspruch an fünf Tagen, acht Stunden (inklusive Schulzeit am Vormittag) betreut und gefördert zu werden. Eine Schließzeit ist nur für 20 Tage im Jahr vorgesehen.
Die Gemeinde Gilching verfügt derzeit über fünf Horte mit insgesamt 13 Gruppen. Dort werden 330 Kinder betreut. Die Gemeinde ist der Träger des größten Hortes mit 6 Gruppen. In unseren gemeindlichen Mittagsbetreuungen in der Arnoldus-Schule und der James-Krüss Schule werden derzeit 125 Kinder betreut.
Die Staatsregierung rechnet mittel- bis langfristig damit, dass rund 80% der Eltern in Bayern die nachschulische Betreuung für ihre Kinder nutzen werden, da immer mehr Mütter erwerbstätig sind. Im Moment decken unsere vorhandenen nachschulischen Betreuungsplätze etwa 42% ab.
Dies bedeutet, dass wir unsere Mittagsbetreuungen in den nächsten Jahren erweitern müssen. Die Räumlichkeiten in den Schulen sind bereits vorhanden und sollten auch am Nachmittag von den Kindern genutzt werden. Die Gemeinde Gilching hat weder die Mittel, noch geeignete Grundstücke um weitere Horte zu bauen. Außerdem wird es immer schwieriger Fachpersonal zu finden, so dass auch in Gilching aus Personalengpässen Gruppen in Horten oder Kindergärten nicht geöffnet werden können. Bei der Betreuung in externen Horten wären wir als Sachaufwandsträger zukünftig verpflichtetet den Kindern einen Bustransfer zu ermöglichen, was wiederum Kosten nach sich ziehen würde. Dies wäre im Fall einer Betreuung innerhalb der Schule nicht erforderlich.
In den Mittagsbetreuungen arbeiten keine Fachkräfte, sondern pädagogisch geeignete Kräfte. Unsere Mittagsbetreuungen bieten derzeit nur eine Betreuungszeit bis 14.00 Uhr in der Schulzeit an. Diese müsste zukünftig auf 16.00 Uhr, sowie um ein Angebot für die Ferienbetreuung erweitert werden.
Aus den genannten Gründen wäre es sinnvoll, die Trägerschaft für die Mittagsbetreuungen an einen freien Träger abzugeben, da größere Träger flexibler mit der Personalsuche umgehen können.
Die Verwaltung hat im Vorfeld Kontakt mit anderen Gemeinden aus dem Landkreis aufgenommen und erfahren, dass einige davon bereits seit mehreren Jahren erfolgreich mit freien Trägern zusammenarbeiten.
Aus Sicht der Verwaltung wäre es wichtig dem neuen Träger ein Jahr Vorlauf zu geben, um die Räume in den Schulen vorzubereiten und geeignetes Personal zu finden. Daher wäre es sinnvoll den Trägerwechsel bereits zum nächsten Schuljahreswechsel im September 2025 zu vollziehen.