Mehrwertsteuerpflicht der Kommunen ab 2027


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.02.2025 ö 8.3

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GRin Brosig erkundigt sich nach dem Sachstand der geplanten Mehrwertsteuerpflicht in den Kommunen und wünscht sich hierüber mehr Informationen aus der Verwaltung. Was wird besteuert? Wer übernimmt die Mehrkosten?
BM Walter gibt an, dass bisher bayernweit noch keine Klarheit darüber herrscht. Sowohl der Bayerische Gemeindetag als auch der Bayerische Städtetag werden zu gegebener Zeit die Kommunen informieren. Klar ist jedoch, dass alle Tätigkeiten, die nicht klassisch hoheitlich durchgeführt werden (z.B. Zur Verfügung Stellung von Streugut etc.) mehrwertsteuerpflichtig sind. Dies wird auch Gebäude betreffen. 
Sobald nähere Informationen vorliegen, wird der Gemeinderat informiert.

Datenstand vom 20.02.2025 15:02 Uhr