Mehrwertsteuerpflicht der Kommunen ab 2027
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.02.2025
Beratungsreihenfolge
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GRin Brosig erkundigt sich nach dem Sachstand der geplanten Mehrwertsteuerpflicht in den Kommunen und wünscht sich hierüber mehr Informationen aus der Verwaltung. Was wird besteuert? Wer übernimmt die Mehrkosten?
BM Walter gibt an, dass bisher bayernweit noch keine Klarheit darüber herrscht. Sowohl der Bayerische Gemeindetag als auch der Bayerische Städtetag werden zu gegebener Zeit die Kommunen informieren. Klar ist jedoch, dass alle Tätigkeiten, die nicht klassisch hoheitlich durchgeführt werden (z.B. Zur Verfügung Stellung von Streugut etc.) mehrwertsteuerpflichtig sind. Dies wird auch Gebäude betreffen.
Sobald nähere Informationen vorliegen, wird der Gemeinderat informiert.
Datenstand vom 20.02.2025 15:02 Uhr