Unterhalt öffentliche Feld- und Waldwege
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeindeverwaltung erreichen vermehrt Beschwerden von Bürgern, Anwohnern und Eigentümern über den schlechten Zustand der Wald- und Feldwege.
Der schlechte Zustand stellt eine Gefahr für die Nutzer dar.
Die Wege werden durch die Bürger als Freizeitwege in die umliegenden Erholungsgebiete, von Anliegern als Zufahrt zu ihren Anwesen und zur Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen genutzt.
Die Gemeinde Gilching ist Eigentümerin von ca. 70 km gewidmeten Feld- und Waldwegen; ca. 1/3 wird vorwiegend genutzt.
Bei einer Ertüchtigung der Wege ist aktuell mit einem Kostenansatz von ca. 25–30 € pro Laufmeter zu rechnen.
Bei den Unterhaltsarbeiten würden die Eigentümer die Kommune durch das Mähen der Wegeränder an den landwirtschaftlichen Flächen unterstützen.
Für den laufenden jährlichen Unterhalt zur Wegepflege sind ca. 40 ct/m Wegestrecke zusätzlich anzusetzen.
Die ausgeschilderten Radwegerouten des Landratsamts Starnberg sind mit ca. 5km bereits im Unterhalt der Kommune. Hierbei handelt es sich um sogenannte „beworbene“ Wegeführungen die eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht mit sich bringen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Beschlussvorschlag
1. Die Unterlagen werden zur Kenntnis genommen
2. Zur Ertüchtigung der gemeindeeigenen, gewidmeten Feld- und Waldwege werden ab dem Haushaltsjahr 2026 jährlich 150.000 € im Verwaltungshaushalt zur Verfügung gestellt.
3. Die Eigentümer legen in Abstimmung mit der Kommune die zu ertüchtigen Wege für jeweils das kommende Haushaltsjahr fest.
Datenstand vom 20.05.2025 11:14 Uhr