Zufahrtsbeschränkung in die Kiltrahinger Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr, 17.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 17.03.2025 ö informativ 2

Sachverhalt

Mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für den Radverkehr kontinuierlich zu verbessern und das Radfahren sicherer sowie attraktiver zu gestalten, wurden im Gemeindegebiet Fahrradstraßen eingerichtet, unter anderem in der Kiltrahinger Straße im Jahr 2021. Zusätzlich wurde durch Schilder geregelt, dass es Kraftfahrzeugen, mehrspurigen Kraftfahrzeugen, Krafträdern (auch mit Beiwagen), Kleinkrafträdern und Mofas gestattet ist, in die Fahrradstraße einzufahren.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Wenn Pkw und/oder Motorräder zugelassen sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radfahrer nebeneinander fahren – was in Fahrradstraßen ausdrücklich erlaubt ist. In der Praxis wird dies jedoch oft nicht eingehalten.

Um einen Durchgangs- und Schleichverkehr durch die Kiltrahinger Straße zu verhindern, plant die Verwaltung nun einen Verkehrsversuch nach § 45 Abs. 1 Nr. 6 StVO.
Die Zufahrt von der Römerstraße sowie vom Starnberger Weg in die Kiltrahinger Straße soll ausschließlich für Fahrradfahrer erlaubt werden. Anwohner können mit ihren Pkw über die Seitenstraßen (Meginhardstraße, Schergenamtsweg, Hochstift-Freising-Platz und Pähler Weg) zufahren und auch über den Starnberger Weg und die Römerstraße wieder ausfahren. Das Befahren innerhalb der Straße ist in beide Richtungen erlaubt. 

Angesichts der Fernwärmearbeiten und der Sperrung der Karolinger Straße hält die Verwaltung den Zeitpunkt für diese Maßnahme für sehr passend.

Die Anwohner werden über die Maßnahmen informiert. Um die Bürgerschaft stärker einzubinden, soll nach einiger Zeit eine Rückmeldung von den Anwohnern eingeholt werden, wie sie die Zufahrtsbeschränkungen empfinden. Sollte sich die Maßnahme als praktikabel erweisen, wird die Einfahrtsbeschränkung beibehalten. Die Beschilderung innerhalb der Fahrradstraße erfolgt gemäß dem Musterblatt Radverkehr Bayern.

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr beschließt das die Zufahrt in die Kiltrahinger Straße über die Römerstraße und dem Starnberger Weg für alle Verkehrsarten, außer den Fahrrädern, verboten wird. Die Sperrung erfolgt als Verkehrsversuch nach § 45 Abs. 1 Nr. 6 StVO für etwa 5 Monate und wird bei positiver Resonanz beibehalten.

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr beschließt das die Zufahrt in die Kiltrahinger Straße über die Römerstraße und dem Starnberger Weg für alle Verkehrsarten, außer den Fahrrädern, verboten wird. Die Sperrung erfolgt als Verkehrsversuch nach § 45 Abs. 1 Nr. 6 StVO. Sollte sich anhand der Rückmeldungen die Mehrheit der Anwohner gegen die Beibehaltung entscheiden, wird der Verkehrsversuch zum 01.09.2025 eingestellt und die Zufahrtsbeschränkung zurückgebaut.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Dokumente
Kiltrahinger Straße VZ-Plan (.pdf)
Musterblatt Beschilderung Fahrradstraße (.pdf)

Datenstand vom 26.03.2025 09:59 Uhr