Zweckentfremdung von Garagen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr, 17.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Verkehr 17.03.2025 ö 3.4

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

GR Gebauer fragt nach der Zuständigkeit für die Kontrolle der Zweckentfremdung von Garagen.

BGM Walter teilt mit, dass das Landratsamt Starnberg als Baubehörde zuständig ist die Garagennutzung zu kontrollieren.

Datenstand vom 26.03.2025 09:59 Uhr