Weßlinger Straße 40; Bauantrag zur Errichtung von Lagerflächen auf dem Grundstück Fl.Nr. 3209, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 17.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.02.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Grundstück befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 35 BauGB.

Beantragt wird laut Antrag mit Beschreibung eine Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage für das zeitweilige Lagern von nicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von mehr als 100 Tonnen sowie für eine sonstige Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen von 10 Tonnen oder mehr je Tag. Die geplante Lagerfläche beträgt 1.600 m². Die Lagermengen zur zeitweiligen Lagerung nicht gefährlicher Abfälle im In- und Output betragen laut Antrag in Summe 10.525 Tonnen. Die Lagermengen betreffen vornehmlich die Haufwerke von Beton, Ziegel, zu geringen Anteilen auch andere mineralische Abfallstoffe, Eisenmetalle, Holz sowie die erzeugten Fraktionen und Körnungen der Recyclingbaustoffe, soweit diese nicht qualitativ als zertifiziertes Produkt zu werten sind. Die Anlage zum Brechen und Klassieren von Beton-Ziegel-Gemischen hat eine Bearbeitungskapazität von 1.000 Tonnen je Tag. Diese Behandlungsmengen betreffen zur Zerkleinerung durch Brechen rd. 60% die reinen Betonabfälle, zu 30% die Gemische aus Ziegel und Beton und zu 10 % reine Ziegelabfälle. Aus diesen Fraktionen sollen jeweils die entsprechenden zertifizierten Recyclingbaustoffe wie RC 1, RC 2 hergestellt werden.

Das Grundstück befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich. Die gdl. Abstandsflächensatzung findet keine Anwendung. Die Beurteilung der Abstandsflächen erfolgt nach der BayBO. 

Der privilegierten Abgrabungsgenehmigung (Kiesabbau) wurde bereits durch das gemeindliche Gremium zugestimmt. Jetzt wird eine zusätzliche Anlage zum Brechen und Klassieren von Beton-Ziegel-Gemischen sowie die Lagerung von nicht gefährlichem Bauschutt beantragt. Auf dem Grundstück des Antragsstellers befindet sich zur Grenze von Fl.Nr. 3208/2 Gem. Gilching laut Amtlichen Lageplan zudem ein eingeschossiges Gebäude mit einer Fläche von rund 365 qm, für welches in den Unterlagen keine bauaufsichtliche bzw. immissionsschutzrechtliche Genehmigung gefunden werden kann. Aus Sicht der Verwaltung soll das planungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde nicht erteilt werden, da eine Privilegierung für den Antrag bzw. die beantragten bzw. auch vorhandenen Baulichkeiten derzeit nicht gesehen werden können. Auch aus den eingereichten Antragsunterlagen sind Gründe hierfür nicht genannt.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nach § 35 BauGB nicht erteilt.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nach § 35 BauGB nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Dokumente
Lageplan Weßlinger Straße 40 (.pdf)

Datenstand vom 18.02.2025 11:12 Uhr