Errichtung einer Großtagespflege in Gilching; Antrag auf kommunale Förderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

In den Räumen Lilienthalstraße 10, Gilching, soll eine Großtagespflege für Kinder im Alter von 6 Monaten bis 3 Jahren eröffnet werden.
In dieser Einrichtung können zeitgleich 10 Kinder betreut werden. Die Öffnungs- bzw. Betreuungszeiten sind von Montag bis Freitag, jeweils von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr.
Betrieben wird die Einrichtung von Frau Nemeti und Frau Üblacker als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), firmierend unter dem Namen „Großtagespflegestätte für Spiel und Ernährung Allimonia GbR“.

Tagespflege bzw. Großtagespflege ist nach § 22 Abs. 1 Sätze 2 und 3 SGB VIII i. V. m. Art. 2 Abs. 4 BayKiBiG die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern durch eine Tagespflegeperson.
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie im Landkreis Starnberg fördert Kinder in der Tagespflege nach §§ 22 bis 24 SGB VIII als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Tagespflegepersonen bzw. Tagespflegeeinrichtungen benötigen eine Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII. Diese wird vom Landratsamt Starnberg erteilt.

Träger von Kindertageseinrichtungen haben einen kindbezogenen Förderanspruch. Die Förderung für die geplante Großtagespflege beträgt derzeit 232,08 € pro Kind und Monat.


Förderanspruch:
232,08 € pro Kind / Monat
2.784,96 € pro Kind / Jahr

Förderanspruch für 10 Kinder:
232,08 € x 10 = 2.320,80 € / Monat
2.320,80 € x 12 = 27.849,60 € / Jahr

Die Gemeinde Gilching müsste somit für die Großtagespflege „Allimonia GbR“ eine monatliche Förderung in Höhe von 2.320,80 € übernehmen. Die jährliche Förderung beträgt somit 27.849,60 €.

Da in den Kinderkrippen nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden können und nach wie vor mit Zuzügen gerechnet wird, wird die Einrichtung einer Großtagespflege von Seiten der Verwaltung sehr begrüßt.

Ferner wurde ein Antrag auf Übernahme der Mietkosten gestellt. Die Gemeinde soll sich an den Mietkosten in Höhe von 1.867,50 € beteiligen.

Nach Auffassung der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Mietkosten anteilig (50%) zu übernehmen.

Miete:
933,75 €  pro Monat
11.205,00 €  pro Jahr

Bei bewilligter Beteiligung an den monatlichen Mietkosten entstehen der Gemeinde Gilching jährlich Kosten in Höhe von 11.205,00 €.


Zusammenfassung:

kindbezogene Förderung:                27.849,60 € / Jahr
Mietkostenbeteiligung:                11.205,00 € / Jahr
Gesamtkosten:                        39.054,60 € / Jahr

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
Es wird beschlossen, die kindbezogene Förderung für 10 Kinder in Höhe von derzeit 2.320,80 € / Monat  (Jahresbetrag: 27.849,60€) zu übernehmen.
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dass sich die Gemeinde Gilching mit 50% an den Mietkosten (monatlich 1.867,50 €) beteiligt.

Diskussionsverlauf

Nach ausführlicher Diskussion entscheidet das Gremium über den Beschlussvorschlag getrennt abzustimmen:

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt vom Sachverhalt Kenntnis.
Es wird beschlossen, die kindbezogene Förderung für max. 10 Kinder in Höhe von derzeit 2.320,80 € / Monat  (Jahresbetrag: 27.849,60€) zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dass sich die Gemeinde Gilching mit 50% an den Mietkosten (monatlich 1.867,50 €) befristet auf 3 Jahre beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 6

Datenstand vom 23.01.2018 12:05 Uhr